Beschlussvorlage - 12/079/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt den Sachverhalt zur Berechnung der GRZ zur Kenntnis und hat folgende Anmerkungen:

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Sachverhalt

 

Das Büro BSK und das Amt haben mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg am 26.09.2022 die aktuelle Rechtsprechnung zur Berechnung der GRZ von sogenannten Pfeifenstielgrundstücken erörtert und Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Das Gesprächsprotokoll ist der Vorlage beigefügt.

Das Planungsbüro BSK wird in der Sitzung den Sachverhalt näher erläutern. Die Lösungsmöglichkeiten werden derzeit juristisch überprüft. Ob dies bis zum Sitzungstermin des Ausschusses möglich ist, konnte nicht verbindlich zugesagt werden. Eine Abwägung der Stellungnahmen der vorherigen Auslegung ist vorher nicht möglich.

Es besteht allerdings die Notwendigkeit für eine erneute beschränkte Auslegung. Im Entwurf vom Text Teil ist die Ziffer 1.1 zu entfernen.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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