Beschlussvorlage - 13/078/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf befürwortet den Antrag auf Aufstellung einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 durch die Bestimmung, dass die Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 1 die Anwendung der aktuellen Baunutzungsverordnung ist und empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1. Der Antragsteller möchte, dass die Gemeinde mittels einer vereinfachten Änderung des B-Planes bestimmt, dass die aktuelle Baunutzungsverordnung Grundlage des B-Plans ist und nicht die BauNVO aus dem Jahr 1977. Diese gilt aktuell für die 4. und 5. Änderung des B-Planes Nr. 1.

Derzeit befinden sich die 6. und 7. Änderung des B-Planes Nr. 1 in Aufstellung. Bei diesen Plänen wird auch die Planzeichnung geändert. Der Satzungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wurde von der Gemeinde vor der Sommerpause gefasst. 

Eine vereinfachte Änderung alleine durch eine textliche Anpassung analog dem beigefügten Beispiel der Gemeinde Dassendorf ist nicht möglich, da Teilbereiche bereits anders überplant wurden. Eine Änderung geht daher nur mit einer Planzeichnung mit einem neuen Teilbereich, z. B. 9. Änderung. Die Änderung des Bebauungsplanes nur für das Grundstück des Antragstellers wäre unzulässig, weil es dann eine Gefälligkeitsplanung ist. Eine städtebauliche Begründung für die Änderung des Einzelgrundstückes ist nicht herleitbar. Es müsste also überlegt werden, wie die Geltungsbereich sinnvoll geschnitten werden kann. Das wäre ein komplett neues Bauleitplanverfahren.

Das Plangebiet der 6. Änderung müsste dann bei der Fortführung der Planung angepasst und auch die Begründung und Fachgutachten überarbeitet werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Gemäß dem Perspektivgespräch zwischen dem Amt und der Gemeinde Wohltorf wurde vereinbart, die Aufstellung der 6. und 7. Änderung des Bebauungsplanes ruhen zu lassen bis die geplante Dorfmoderation zur wohnbaulichen Entwicklung abgeschlossen ist.

 

Unter dieser Prämisse kann daher der Antrag seitens der Gemeinde nur abgelehnt werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...