Beschlussvorlage - 03/075/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag
auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 23 – 4. Änderung bzgl. der Festsetzung „Gewerbegebiet (GE)“ zur Unterbringung von Flüchtlinge nach
§ 246 Abs. 10 BauGB sowie der Ausnahme nach § 8 Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO zum Bebauungsplan Nr. 23 – 4. Änderung bzgl. der Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke zur Unterbringung von Obdachlose und Wohnungslose zur Errichtung einer Containeranlage mit bis zu 24 Einheiten (48 Plätze) für Wohnungslose, Obdachlose und Flüchtlinge auf dem Grundstück „Bargkoppel/August-Siemsen-Straße“ (Gemarkung Dassendorf, Flurstück 217 der Flur 7), zu erteilen.

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Sachverhalt

Es wurde ein Antrag auf Errichtung einer Containeranlage mit bis zu 24 Einheiten
(48 Plätze) für Wohnungslose, Obdachlose und Flüchtlinge für das Grundstück „Bargkoppel/August-Siemsen-Straße“ (Gemarkung Dassendor, Flurstück 217 der Flur 7)“ gestellt. 

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 23 –
4. Änderung der Gemeinde Dassendorf.
 

Aufgrund des gemischten Zweckes zur Nutzung der Containeranlage, zum einen für Flüchtlinge und zum anderen für Obdachlose und Wohnungslose, bedarf es hier sowohl einer Befreiung als auch einer Ausnahme vom Bebauungsplan Nr. 23 –
4. Änderung.

Hierzu wird ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes

Nr. 23 – 4. Änderung bzgl. der Festsetzung „Gewerbegebiet (GE)“ zur Unterbringung von Flüchtlinge nach § 246 Abs. 10 BauGB gestellt.

 

Ebenso wird eine Ausnahme nach § 8 Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO zum Bebauungsplan Nr. 23 – 4. Änderung bzgl. der Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke zur Unterbringung von Obdachlose und Wohnungslose benötigt.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungsatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

Bemerkung:

Am 19.09.2022 fand zuletzt ein Gespräch mit Frau Eberhardt von der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg statt.

Hierbei wurde seitens der Bauaufsicht signalisiert, dass das beantragte Bauvorhaben genehmigungsfähig sei.

 

 

Über das Vorhaben war die Gemeindevertretung in einem Arbeitsgespräch am
03.05.2022 informiert worden.

Der PLA war in der Sitzung am 22.06.2022 mit einer Berichtsvorlage über den weiteren Sachstand informiert worden.

An den Grundsätzen der bereits bekannten Planung sind keine relevanten Änderungen vorgenommen worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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