Beschlussvorlage - 12/085/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Grundstücke „Müllerkoppel 1- 11a“.

 

Der Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für das Gebiet: „Müllerkoppel, Hausnummern 1 – 11a (ohne Nr. 1b, 6a + 6b) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gebäude Müllerkoppel Nr. 1 – 11a befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Müllerkoppel“. Der Bebauungsplan ist seit dem 04.09.1979 rechtswirksam. In dem Bebauungsplan sind fast keine gestalterischen Festsetzungen für die Gebäude vorhanden. Lediglich in der Planzeichnung ist in der Nutzungsschablone eine Dachneigung von 26 – 48° festgesetzt.

 

Am 20.10.2020 hat die Gemeindevertretung beschlossen für das o. a. Gebiet in der Müllerkoppel eine Gestaltungssatzung aufzustellen.

 

Zur der Erhaltung der baulichen Anlagen sollte weiterhin eine Erhaltungssatzung in Kombination mit einer Gestaltungssatzung erlassen werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde zwischenzeitlich der Entwurf einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sowie einer Begründung hierzu erarbeitet.

 

Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind als Anlage beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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Anlagen

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