Beschlussvorlage - 03/065/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet: "Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Flurstück 44/8 und 45/1 der Flur 5), südlich Flurstück 45/2", hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Petra Rempf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Vorberatung
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06.10.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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15.11.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Plangeltungsbereich wird in nördliche Richtung um das Flurstück 45/1 der Flur 5 erweitert.
In südliche Richtung wird der Plangeltungsbereich um 5 m für die Eintragung eines Wegerechts erweitert. Im Süden ist in Länge des Grundstückes in einer Tiefe von 5 Metern von der Baufenstergrenze Süd bis zur südlichen Grundstücksgrenze im B-Plan eine Nutzung als „Zuwegung“ einzutragen.
- Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet: „Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Flurstück 44/8 und 45/1 der Flur 5), südlich Flurstück 45/2“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 4a Abs. 3 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt
Der Eigentümer des Flurstückes 44/8 (neu Flurstück 135) der Flur 5 plant auf der Fläche eine betriebliche Erweiterung seines ortsansässigen Bauunternehmens. Zur Umsetzung der Planungsabsichten ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Dassendorf erforderlich.
Am 28.10.2021 wurde zu dem Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung ist in der Zeit vom 22.11.2021 bis zum 03.01.2022 erfolgt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind Stellungnahmen eingegangen, durch die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich wurden. Ergänzend wurde ein Schallgutachten erstellt. Die Aussagen des Schallgutachtens sind in die Planung eingeflossen.
Weiterhin wurde der Plangeltungsbereich in nördliche Richtung erweitert und die Baugrenze an die Baugrenzen des bestehenden Mischgebietes angebunden um eine übergreifende Erweiterung des bestehenden Betriebes zu ermöglichen. Die Festsetzungen wurden aus dem Ursprungsplan übernommen, Änderungen sind nicht erfolgt.
In der Sitzung des Planungsausschusses der Gemeinde Dassendorf am 06.10.2022 wurde über den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 und die Änderungen beraten. Es wurde weiterhin eine Erweiterung des Plangeltungsbereiches in südliche Richtung zur Eintragung eines Wegerechts zur Zuwegung für das östlich angrenzende hinter liegende Grundstück gewünscht.
Die Änderung wurde ebenfalls in die Planung übernommen.
Der Planentwurf ist soweit fertig gestellt, sodass eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB erfolgen kann.
Mit dem Grundstückseigentümer wurde eine Vereinbarung hinsichtlich der Kostenübernahme der Planungskosten geschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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353,2 kB
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268,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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819,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1 MB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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1 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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