Beschlussvorlage - 03/086/2019-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Jährliche Grundpflege der beiden Rasensportplätze sowie des Kunstrasenplatzes
Grundsatzbeschluss zur Beauftragung von Fachfirmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Patrick Klammroth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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15.11.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, die Renovierung der beiden Rasenspielfelder in 2023, sowie fortfolgende Jahre, in Höhe von voraussichtlich rund 26.000,00 Euro jährlich durchführen zu lassen.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Pflege- und Wartungsarbeiten des Kunstrasenplatzes in 2023, sowie fortfolgende Jahre, in Höhe von voraussichtlich rund 9.000 Euro jährlich durchführen zu lassen.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, nach erfolgter Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes, die notwendigen Aufträge für die Leistungen zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau/Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Die beiden Rasenspielfelder bedürfen einer jährlichen Renovierung. Dieses betrifft den alten sowie den neuen Rasensportplatz.
Die Kosten für die Renovierung des alten Sportplatzes betragen rund 12.000,00 Euro.
Die Kosten für die Renovierung des neuen Sportplatzes betragen rund 13.500,00 Euro.
Des Weiteren bedarf es bei dem Kunstrasenplatz regelmäßige Wartungs-/Reinigungsarbeiten, um die Lebenserwartung des Platzes möglichst hoch zu halten. Hier liegen die Kosten bei rund 9.000,00 Euro im Jahr.
Insgesamt werden voraussichtlich 35.000,00 Euro für die routinemäßigen Pflege- und Wartungsarbeiten benötigt. Für die Folgejahre werden Kosten in Höhe von rund 36.000,00 Euro angenommen. Hinzu kommen noch weitere benötigte Mittel für u.a. die Beregnungsanlage und andere Unterhaltungs-, Pflege-, Instandsetzungs- und unvorhergesehene Maßnahmen. Somit werden jährlich 40.000,00 Euro, steigend, im Zuge der dezentralen Haushaushaltsplanung berücksichtig.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Ja |
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Im Vermögenshaushalt: |
Ja |
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Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
35.000,00 € |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
03.1.5600.50010 03.2.5600.95000 |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
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voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
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planmäßig: |
Ja |
überplanmäßig: |
Nein |
außerplanmäßig: |
Nein |
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€ |
€ |
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Mehreinnahmen: |
Ja/Nein |
Minderausgaben: |
Ja/Nein |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
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