Beschlussvorlage - 12/078/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle stimmt dem Antrag des Eigentümers des Grundstückes „Sachsenwaldstraße 4a“ für die Fällung der gemeindlichen Eiche im Wendehammer im Weidenstieg zu. Da die Eiche nach dem Naturschutzgesetz geschützt ist, hat der Antragsteller selbst die Fällgenehmigung zu beantragen und die Kosten der Fällung zu tragen.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag auf die Zustimmung zur Fällung der gemeindlichen Eiche im Wendehammer des Weidenstieges. Der Eigentümer der Garagen am Ende des Weidenstieges möchte gerne auf der Garagenanlage eine Photovoltaikanlage errichtetn. Die im Wendehammer des Weidenstieges stehende Eiche führt zu einer starken Verschattung der Anlage.

Gemäß dem beigefügten Lageplan für den Straßenausbau und die Kanalsanierung im Weidenstieg soll die Eiche gefällt werden, weil in diesem Bereich vier öffentliche Parkplätze errichtet werden sollen. Der im Dezember 2022 gemessene Stammumfang beträgt rund 2,20 m. Der Baum ist damit nach dem Naturschutzgesetz geschützt. Da sich der Ausbau des Weidenstieges immer wieder verzögert, möchte der Antragsteller gerne, dass die Eiche vorab gefällt wird. Er wäre bereit, die Fällkosten für die Eiche zu tragen. Evtl. notwendige Ersatzanpflanzungen oder eine Ersatzzahlung möchte er allerdings nicht übernehmen, da die Gemeinde die Fällung des Baumes mit eingeplant hat.

Sollte es zu einer Zustimmung zur Fällung der Eiche geben, müsste noch geklärt werden, ob der Antragsteller oder die Gemeinde das Stammholz behält oder dies mit den Fällkosten gegengerechnet werden kann.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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