Beschlussvorlage - 04/092/2022-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der anliegenden Haushaltssatzung nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen, wie der Urschrift der Niederschrift zu dieser Sitzung beigefügt, für das Jahr 2023.

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Sachverhalt

Die Verwaltung legt hiermit den Entwurf der Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2023 zur Beratung vor. Die Zahlen resultieren aus den Mittelanmeldungen der Fachämter und einem Vorgespräch mit dem Bürgermeister und dem Finanzausschussvorsitzenden. In der Finanzausschusssitzung vom 07.12.2023 folgte dann der empfehlende Beschluss.

 

Die Haushaltsansätze resultieren aus den entsprechenden Mittelanmeldungen der jeweiligen Fachämter der Amtsverwaltung und dem aktuellen Stand des Haushaltserlasses des Landes für das Jahr 2022. Es gibt keine Veränderungen bei den Hebesätzen zum Vorjahr. Die Haushaltssatzung wird ausgeglichen vorgelegt. Es sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

 

Der Verwaltungshaushalt sieht für das Haushaltsjahr 2023, als auch für den Finanzplanungszeitraum Defizite vor. Diese können durch entsprechende Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Für die geplanten Investitionsmaßnahmen über ca. 3 Mio € im Vermögenshaushalt in 2023 reichen die Bestände der allgemeinen Rücklage noch aus, um dieses Defizit zu decken. Somit ist für das Jahr 2023 noch keine Kreditaufnahme notwendig, jedoch ist für 2024 eine Kreditaufnahme i.H.v. ca. 3,2 Mio € geplant.

 

Der Vermögenshaushalt weist über die Jahre verschiedene erhebliche Investitionen über mehr als 6,2 Mio € aus. Erwähnt werden können hier u.a. der geplante Neubau eines Feuerwehrgerätehaues, Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges oder der Bau einer Kindertagesstätte.

 

Die einzelnen Ansätze werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt, so dass in dieser Vorlage auf einzelne Positionen nicht weiter eingegangen wird.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Deckung / Bemerkung:

 

Die Deckung erfolgt wie im Sachverhalt und den Anlagen dargestellt.

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Anlagen

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