Beschlussvorlage - 12/092/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Kindertagesstätten
hier: Überplanmäßige Ausgabe für Wohnortanteile
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein hat sich mit dem neuen KiTaG zum 01.01.2021 geändert.
Die Zuschüsse an die Kitas setzen sich aus Landesmitteln sowie Anteilen der jeweiligen Wohnortgemeinden zusammen. Die Abrechnung dieser Beiträge erfolgt monatlich.
Die Wohnortanteile werden je nach Betreuungsumfang des jeweiligen Kindes von der Wohnortgemeinde an den Kreis Herzogtum Lauenburg gezahlt. Grundlage für die Berechnung der Höhe des Beitrages ist der Stand der Belegung am 16. eines jeden Monats. Die Wohnortanteile fließen dann über den Kreis an die Einrichtung in denen das Kind betreut werden zurück.
Die Zahlung für den Monat Dezember 2022 liegt voraussichtlich bei 51.696,14 Euro. Darin sind alle Kinder aus der Gemeinde Aumühle, die in einer Kita oder in der Tagespflege betreut werden enthalten.
Mit diesem Betrag wird der Deckungskreis für die betroffene Haushaltsstelle überplanmäßig überschritten.
Grund für die Überschreitung ist eine schlechte Planbarkeit der benötigten Mittel. Erziehungsberechtigte haben grundsätzlich die freie Kitawahl. Nicht immer werden die Kinder auch in der Wohnortgemeinde betreut. Werden Kinder außerhalb der Amtsgemeinden betreut, sind diese für die Amtsverwaltung in der Kita-Datenbank nicht sichtbar, erst in den monatlichen Abrechnungen ist dies erkennbar.
In Aumühle wurden im Jahr 2021 durchschnittlich 137 Kinder in Kindertagestätten und in der Tagespflege betreut. 118 davon in den Kitas in denen die Gemeinde ein Belegrecht hat (Ev. Kita Aumühle, Montessori Kinderhaus, Krippelkrabbel, Sachsenwaldkinder Aumühle), 19 wurden außerhalb der Gemeinde betreut.
Stand heute wurden 2022 durchschnittlich 134 Kinder in Kindertagestätten und in der Tagespflege betreut. 117 davon in den Kitas in denen die Gemeinde ein Belegrecht hat (Ev. Kita Aumühle, Montessori Kinderhaus, Krippelkrabbel, Sachsenwaldkinder Aumühle), 43 wurden außerhalb der Gemeinde betreut.
Für die Haushaltsplanung 2022 wurde als Grundlage die Belegung in der KiTa-Datenbank zum 01.02.2022 genommen. Die Berechnung der Wohnortanteile erfolgte im November 2021 mit Hilfe der vom Land zur Verfügung gestellten Berechnungstools. Die Änderungen in der Belegung, die danach in der Datenbank eingepflegt wurden, konnten bei der Haushaltsplanung nicht mehr berücksichtigt werden.
Zu dem wurden die Zahlung für die Monate November und Dezember 2021 im Haushaltsjahr 2022 gebucht, da die HHST zum Zeitpunkt der Buchung in 2021 bereits fast vollständig ausgeschöpft war. Ein weiterer Grund dafür, warum die geplanten Mittel für 2022 nicht ausreichen.
In der Planung des Haushaltes 2023 wurden die Berechnungen bereits angepasst, so dass es nicht noch einmal zu einer Überplanmäßigen Ausgabe kommen sollte.
Die überplanmäßige Ausgabe beläuft sich auf ca. 45.000 Euro.
Die Deckung erfolgt über die überplanmäßige Einnahme unter 12.1.46400.17700 (Erstattung Überzahlung der Aumühler Kitas aus 2021).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
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im Verwaltungshaushalt: |
Ja |
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Im Vermögenshaushalt: |
Nein |
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Einnahmen: |
123.442,48 € |
Ausgaben: |
ca. 45.000 € |
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Haushaltsstelle: |
12.1.46400.17700 |
Haushaltsstelle: |
12.1.46400.67210
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
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voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
