Beschlussvorlage - 13/099/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die Errichtung eines Gartenhauses mit den Maßen 5,0 m x 3,5 m auf dem Grundstück „Eichenallee 10f“. Von der Festsetzung 2.4.1 der 3. Änd. B-Plan 11 darf abgewichen werden und das Gartenhaus muss nicht in Material, Farbe und Form dem Hauptgebäude entsprechen.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Gartenhauses aus Holz mit den Maßen 5,0 m x 3,5 m und einer Höhe von bis zu 2,5 m auf dem Grundstück „Eichenallee 10f“.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11. Im Text Teil B ist unter der Ziffer 2.4.1 folgendes festgesetzt: Anbauten und Nebengebäude über 10 m² Grundfläche (freistehend oder angebaut) müssen in Material, Farbe und Form dem Hauptgebäude entsprechen.

Der Antragsteller möchte das Gartenhaus in der gleichen Farbe anstreichen, wie sein bestehendes kleineres Gartenhaus. Nähere Angaben zur Gestaltung sind im Antrag nicht aufgeführt.

 

Da im Bebauungsplan keine GRZ festgesetzt ist, sondern nur eine GFZ und die BauNVO von 1977 anzuwenden ist, ist der Nachweis einer GRZ-Berechnung nicht notwendig.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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