Berichtsvorlage - 03/083/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bürgermeisterin Martina Falkenberg ist an die Verwaltung herangetreten, mit der Bitte die aktuelle Situation in den Kindertagesstätten zu skizieren und darzulegen, welche Möglichkeiten die Gemeinde hat dieser Abhilfe zu schaffen. Diese Berichtsvorlage ist dabei als Diskussionsgrundlage zu verstehen und soll dazu beitragen, in einen gemeinsamen Dialog zu treten.

 

Derzeit stehen in der Gemeinde Dassendorf in den Einrichtungen Spatzennest und Ev. Kindertagestätte 65 bzw. 80 Plätze zur Verfügung. Die Eichrichtungen sind seit Jahren voll belegt und es befinden sich viele Kinder auf der Warteliste oder sind in anderen Einrichtungen untergebracht.

 

Angesichts der prekären Situation auf dem Arbeitsmarkt (enormer Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich), kann Seitens der Verwaltung nur davon abgeraten werden, dass bestehende kommunale Einrichtungen noch vergrößert werden.

 

Im Spatzennest besteht schon jetzt die Problematik, dass zwei Mitarbeiterinnen gekündigt haben und ab 01.01.2023 auf Grund dessen die Randzeiten (Früh- und Spätdienst) gestrichen werden müssen.

 

Die Streichung der Randzeiten bedingt der Notfallplan der Kita (Siehe Anlage 3). Dieser Plan ist allen Eltern bekannt gegeben worden und dient der Kita-Leitung als Richtlinie, was zu tun ist, wenn es zu personellen Engpässen kommt. Ab Januar stehen beide o.g. Mitarbeiterinnen der Kita nicht mehr zur Verfügung, da aber auch in den Randzeiten die Gruppen mit einer 1. Kraft (Erzieher*in) und je nach Größe einer 2. Kraft (mindestens SPA) zu besetzen sind, kann dieses Angebot nicht mehr aufrecht gehalten werden. Zu betonen ist, dass die Mitarbeiterinnen ausschließlich aus Gründen der persönlichen Planung, die nicht im Einflussbereich der Leitung und des Trägers liegen, die Kita verlassen.

 

Das betrifft auch die Integrationsgruppe. Diese gibt es seit Gründung der Einrichtung. In dieser Gruppe werden 15 Kinder betreut. Bis zu 5 davon sind Integrativkinder. In der Gruppe ist eine Fachkraft mit mindestens heilpädagogischer Weiterbildung vorzusehen. Mit Kündigung der Mitarbeiterin, haben nur noch Frau Zager als Kita-Leitung und eine Springerin diese entsprechende Ausbildung vorzuweisen. Übergangsweise wird Frau Zager an 2 Tagen in der Woche und die weitere Mitarbeiterin an 3 Tagen in der Woche die Betreuung der Integrationskinder übernehmen. Auf Dauer ist dies aber keine Lösung, da Frau Zager für die Leitung der Kita zum Teil freigestellt ist. Der Fortbestand der Gruppe über den 31.07.2023 hinaus als Integrationsgruppe ist mehr als fraglich.

 

Der Fachkräftemangel im Kita-Bereich ist im Speckgürtel von Hamburg schon seit einiger Zeit besonders deutlich zu spüren. Bisher war es dennoch gelungen, im Spatzennest eine vergleichsweise komfortable Personalsituation aufrechtzuerhalten, so dass diese Einrichtung bisher weitestgehend von spürbaren Auswirkungen auf Eltern und Kinder verschont bleiben konnte. 

 

Die Gemeinde hatte als Kita-Träger über die Landesförderung hinaus Personal eingestellt und weitere eigene finanzielle Mittel für Fortbildung und Ausbildung von Personal („PiA“) bereitgestellt. Kita-Träger und Kita-Leitung haben gemeinsam für eine positive Außenwirkung der Kita gesorgt (Öffentlichkeitsarbeit), auch, um als Arbeitgeber positiv wahrgenommen zu werden. (*) Freie Stellen wurden stets zeitnah ausgeschrieben. Vor allem durch das agile Vorgehen der Kita-Leitung, ihre guten Kontakte zu Fachkräften, zu Berufsschulen und stetige Personalwerbemaßnahmen konnte es bisher immer gelingen, geeignetes Personal zeitnah zu akquirieren. Dieses Vorgehen ist nun durch den stetig fortschreitenden Personalmangel an seine Grenzen gestoßen.

 

Zwar wird mit Hochdruck nach neuem, geeigneten Personal gesucht. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass dieses zeitnah gefunden wird. Finanzielle Anreizen zur Anwerbung von Mitarbeitenden sind im öffentlichen Dienst durch den TVöD klare Grenzen gesetzt – so dass solche Anreize zur Personalgewinnung oder zum Personalerhalt nicht möglich sind.

 

Die Personalprobleme und dessen Auswirkungen sind auch bei den Erziehungsberechtigten deutlich zu spüren. Mit Eingang 28.11.2022 wurde ein umfangreicher Fragenkatalog von der Elternvertretung eingereicht. Der Brief sowie das Antwortschreiben liegen dieser Vorlage bei.

 

Nichtsdestotrotz stehen den Personalproblemen die Bedarfe der Eltern gegenüber. Auf Grund der Bedarfe hat die Gemeinde im Bedarfsplan des Kreises Herzogtum Lauenburg eine weitere Einrichtung mit 90 Plätzen aufnehmen lassen. Problematisch stellt sich nun die Schaffung dieser Plätze dar.

 

Es kam die Frage danach auf, ob die Schaffung eines Containerstandortes für eine Übergangslösung bis zum Bau einer weiteren Kita in Frage käme. Hierzu ist anzumerken, dass auch dafür zunächst Baurecht geschaffen werden müsste. Die Förderung einer solchen Investition ist nur möglich, wenn eine Zweckbindung von 25 Jahren vorläge (was bei einer Übergangslösung nicht der Fall ist). Es bliebe außerdem die Frage der Trägerschaft und der Personalbeschaffung.

 

Verhältnismäßig und wirtschaftlich kann nur der Bau einer Kindertagestätte sein. Dafür muss ein entsprechendes Grundstück zur Verfügung gestellt werden. An dieser Stelle wird auf die Vorlage des Bauamtes (03/085/2022) in dieser Sitzung verwiesen.

 

Zu beachten ist, dass in allen Fällen (auch bei Anbau von einer oder mehrerer Gruppen an das Spatzennest siehe GV-Beschluss zur Bauvoranfrage/Architektenbeauftragung 10/2022) ein Interessenbekundungsverfahren nach § 13 (4) Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG durchzuführen ist. Hintergrund ist, das seitens des Gesetzgebers gewünscht ist, dass Kommunen nur ausnahmsweise Einrichtungen selbst betreiben. Vielmehr sollen freie Träger den Betrieb von Kindertagesstätten übernehmen.

 

Sollte die Gemeinde Dassendorf freie Flächen zur Verfügung stellen können, ist der nächste Schritt die Einleitung des entsprechenden Planungsverfahrens. So früh wie möglich ist ein Interessenbekundungsverfahren auszurufen, dieses sollte folgende Ziele haben:

  • Finden eines Trägers der eine Kindertagesstätte mit 60 Elementarplätzen und 30 Krippenplätzen baut und betreibt
  • Auskömmlichkeit mit den SQKM Mitteln

 

Aus anderen Interessenbekundungsverfahren ist bekannt, dass es durchaus leistungsstarke Träger gibt, die entsprechende Ressourcen haben um solche Projekte umzusetzen.

 

Schon jetzt wurde durch das Amt für Jugend, Bildung und Kultur dem Kreis mitgeteilt, dass eine Fertigstellung bis 01.01.2023, wie aktuell im Bedarfsplan hinterlegt ist, unmöglich ist. Es ist eine Verschiebung, zunächst auf den 01.01.2025 angezeigt worden.

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Anlagen

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