Beschlussvorlage - 13/096/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass der anliegenden

Haushaltssatzung, nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2023,

unter Berücksichtigung der hier vorgenommenen Änderungen, zu beschließen.

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Sachverhalt

Die Verwaltung legt hiermit den Entwurf zur Haushaltssatzung nebst Plan für das

Jahr 2023 zur Beratung vor. Der Entwurf wurde in einer vorberatenden Sitzung mit

dem Bürgermeister und dem Finanzausschussvorsitzenden abgestimmt.

 

Die Haushaltssatzung wird unausgeglichen vorgelegt. Die Hebesätze haben sich zum Vorjahr nicht verändert.

 

Der Haushalt sieht über die Jahre immer wieder massive Investitionen im Vermögenshaushalt vor. Wichtige Bestandteile des Haushaltes 2023 bilden deshalb nach wie vor der Bau des neuen Kindergartens, die Anschaffung eines Löschfahrzeuges (2023/24), erste Planungen für den Bau einer neuen Feuerwehrwache und der Bau einer Turnhalle.

 

Das Defizit im Verwaltungshaushalt im Jahr 2023 und im Finanzplanungszeitraum der Jahre 2024 und 2025 kann durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Diese wird sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums von ca. 1.05 Mio € auf ca. 600 T€ reduzieren. Für das Jahr 2026 ist ein Überschuss i.H.v. ca. 95T € im Verwaltungshaushalt vorgesehen. Die massiven Investitionen des Vermögenshaushaltes werden durch entsprechende Kreditaufnahmen gedeckt (2023: ca. 3,2 Mio €, 2024: ca. 7,7 Mio €, 2025: ca. 3,85 Mio €).

 

Auf Grund der zu erwartenden Kreditaufnahmen und der daraus resultierenden weiteren Belastung von Zins, Tilgung und Abschreibung für den Haushalt, könnte sich die Finanzlage der Gemeinde mittel- bis langfristig negativ darstellen. Nach einem totalen Erschöpfen der allgemeinen Rücklage, wodurch kein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes mehr erfolgen kann, werden Kreditaufnahmen zum Finanzieren der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes genehmigungspflichtig sein. Genehmigungspflichtig sind diese durch die untere Kommunalaufsichtsbehörde, dem Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, sofern der Haushalt nicht mehr ausgeglichen ist. Kreditaufnahmen werden nur gewährt werden, wenn sich die Notwendigkeit der zu finanzierenden Maßnahmen sich mit Krediterlass des Landes begründen lassen. Ideen zu neuen Investitionsmaßnahmen sollten daher stets auf ihre Erforderlichkeit überprüft werden. Auch unter dem vorne genannten Aspekt, dass weitere Zins- und Tilgungsbelastung sowie Abschreibungen den Verwaltungshaushalt weiter belasten werden.

 

Die einzelnen Ansätze werden sowohl im Verwaltungs- als auch im

Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt, so dass in dieser Vorlage auf

einzelne Positionen nicht weiter eingegangen wird.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Deckung / Bemerkung:

 

Erfolgt wie im Sachverhalt dargestellt.

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Anlagen

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