Beschlussvorlage - 12/096/2022-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der anliegenden Haushaltssatzung nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen, wie der Urschrift der Niederschrift zu dieser Sitzung beigefügt, für das Jahr 2023.

Reduzieren

Sachverhalt

Hiermit legt die Verwaltung den Entwurf zur Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2023 zur Beratung vor. Der Entwurf wurde in einer vorberatenden Sitzung mit dem Bürgermeister und dem Finanzausschussvorsitzenden abgestimmt. Mit Sitzung vom 10.01.2023 erfolgte der empfehlende Beschluss des Finanzausschusses.

 

Die Haushaltsansätze resultieren aus den entsprechenden Mittelanmeldungen der jeweiligen Fachämter der Amtsverwaltung und dem aktuellen Stand des Haushaltserlasses des Landes für das Jahr 2023. Im Vorwege gab es keine Änderung der Hebesatzsatzung. 

 

Wichtige Bestandteile der Planung bilden weiterhin u.a. die Sanierung / der Neubau des Sport- und Jugendheims, die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges, die Planung einer neuen Feuerwehrwache und diverse Straßenbaumaßnahmen.

 

Das Defizit im Verwaltungshaushalt 2023 kann durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Für die Investitionsmaßnahmen in 2023 und 2024 sind die Aufnahmen von Darlehen geplant, wobei für 2024 eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i.H.v. 2 Mio EUR vorgesehen ist, um die Kreditaufnahme entsprechend reduzieren zu können. Im Finanzplanungszeitraum 2024 – 2026 werden die entsprechenden Überschüsse des Verwaltungshaushaltes dem Vermögenshaushalt zugeführt.

 

Nach der geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i.H.v 141,6 T EUR im Haushaltsjahr 2022 und dem Jahresabschluss 2022, wird die Rücklage erwartbar einen Bestand von 2,59 Mio EUR zum Ende des Haushaltsjahres 2022 ausweisen.

 

Die einzelnen Ansätze werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt, so dass in dieser Vorlage auf einzelne Positionen nicht weiter eingegangen wird.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

 

Deckung / Bemerkung:

 

Die Deckung erfolgt wie im Sachverhalt und den Anlagen dargestellt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...