Beschlussvorlage - 14/003/2022-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Aumühle genehmigt für die Jahre 2023 und 2024 den anliegenden Haushalt nebst -plan und -anlagen der Stiftung Aumühle, wie der Urschrift der Niederschrift zu dieser Sitzung beigefügt.

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Sachverhalt

Nach vorberatender Sitzung des Kuratoriums vom 05.12.2023 legt die Verwaltung hiermit den Stiftungshaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Genehmigung vor.

 

Die Haushaltssatzung wird ausgeglichen vorgelegt und entspricht vollständig der

vorbereitenden Beschlussfassung des Kuratoriums.

 

Vorgesehen sind für 2023 Abdichtungsarbeiten und neue Bodenabläufe auf der Plattform. Zukünftig ist außerdem eine Putzsanierung des Bismarck Turms notwendig.

 

Der Verwaltungshaushalt weist in den kommenden Haushaltsjahren sowie im Finanzplanungszeitraum einen Überschuss aus, da nun wieder mit einem Guthabenzins für das Stammkapital gerechnet wird. Dieser Überschuss reduziert in 2023 die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage, bzw. wird in den Folgejahren der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2021 beträgt 43,2 T€. Für das Haushaltsjahr 2022 war keine Entnahme vorgesehen.

 

Das Stiftungsvermögen in Höhe von rd. 767 TEURO liegt unverändert verwahrentgeltfrei auf dem Konto der Stiftung. Hinzu kommt die neu gebildete Sonderrücklage i.H.v. 24,4 T€ für bedürftige, alleinstehende Damen über 60 Jahre.

Die einzelnen Ansätze werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt, so dass in dieser Vorlage auf einzelne Positionen nicht weiter eingegangen wird.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Deckung / Bemerkung:

 

Die Deckung erfolgt wie im Sachverhalt und den Anlagen dargestellt.

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Anlagen

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