Beschlussvorlage - 13/096/2022-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2023 nebst Plan und Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Timo Flatau
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wohltorf
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Entscheidung
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31.01.2023
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Sachverhalt
Hiermit legt die Verwaltung den Entwurf zur Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2023 zur Beratung vor. Der Entwurf wurde in einer vorberatenden Sitzung mit dem Bürgermeister und dem Finanzausschussvorsitzenden abgestimmt. Mit Sitzung vom 09.01.2023 erfolgte der empfehlende Beschluss des Finanzausschusses.
Die Haushaltsansätze resultieren aus den entsprechenden Mittelanmeldungen der jeweiligen Fachämter der Amtsverwaltung und dem aktuellen Stand des Haushaltserlasses des Landes für das Jahr 2023. Die Hebesätze bleiben unverändert.
Wichtige Bestandteile der Haushaltsplanung bilden u.a. weiterhin der Bau der neuen Kindertagesstätte, Planungskosten für ein neues Feuerwehrgerätehaus, die Anschaffung eines Löschfahrzeugs und der Bau einer Turnhalle. Weiterhin ist der Bau einer Fahrrad-Abstellanlage geplant.
Die Haushaltssatzung wird zur Beratung unausgeglichen vorgelegt, ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes für den Finanzplanungszeitraum 2024 - 2026 konnte auch im Sitzungsverlauf des Finanzausschusses nicht realisiert werden. Ziel der Gemeinde muss es nun sein, sich in intensiv mit möglichen Beschränkungen Ihrer Ausgaben und dem Ausschöpfen von vorhandenen, bzw. dem generieren von neuen Einnahmequellen zu beschäftigen und somit ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten. Erste Gespräche hierzu sollen im Finanzausschuss stattfinden.
Wesentlich für die Situation insbesondere des Verwaltungshaushaltes sind jedoch durch einen Einmaleffekt wieder stark gesunkenen Gewerbesteuereinnahme sowie Aufwendungen im Bereich KiTa und Schule, die durch entsprechende Rechtslage vorgegeben ist und Einflussnahme nahezu ausschließt.
Nach einem totalen Erschöpfen der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2023 wird zum Finanzieren der massiven Investitionsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes eine Kreditaufnahme notwendig sein. Die Haushaltsatzung sieht dafür für Haushaltsjahr 2023 eine Kreditaufnahme über 3.053 Mio € vor (2024: 7.909 Mio €). Diese Maßnahmen sind nach dem Krediterlass genehmigungsbedürftig.
Dies liegt daran, dass der Verwaltungshaushalt nur im kommenden Haushaltsjahr ausgeglichen ist, jedoch im folgenden Finanzplanungszeitraum nicht. Für das Aufnehmen von Krediten wird die Genehmigung durch die untere Kommunalaufsichtsbehörde, dem Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg erteilt. Kreditaufnahmen werden nur gewährt werden, wenn sich die Notwendigkeit der zu finanzierenden Maßnahmen mit dem Krediterlass des Landes begründen lassen.
Ideen zu neuen Investitionsmaßnahmen sollten daher stets auf ihre Erforderlichkeit und Fördermöglichkeit überprüft werden, auch unter dem Aspekt, dass Zins- und Tilgungsleistungen sowie Abschreibungen weiter den Verwaltungshaushalt belasten werden.
Die einzelnen Ansätze werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt, so dass in dieser Vorlage auf einzelne Positionen nicht weiter eingegangen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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113,4 kB
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