Beschlussvorlage - 13/102/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerdialog statt Fragestunde in der GV und den Ausschusssitzungen
- Antrag der FDP-Fraktion -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wohltorf
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Entscheidung
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31.01.2023
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Wohltorf
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die FDP-Fraktion hat den in der Anlage beigefügten Antrag gestellt. Zum Sachverhalt wird auf den Antragstext verwiesen.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen wird seitens der Amtsverwaltung auf Folgendes hingewiesen:
- Fragen und Anregungen der Bürger*innen werden jeweils zu einzelnen Tagesordnungspunkten gehört und nicht nur am Anfang oder am Ende einer Sitzung
Zwar ist die Durchführung einer Einwohnerfragestunde grundsätzlich vor den einzelnen Tagesordnungspunkten zulässig, jedoch ist diese Vorgehensweise wenig zweckmäßig. Die Einwohnerfragestunde muss von den Beratungen mit dem Ziel der Willensbildung der Mitglieder der Gemeindevertretung getrennt werden, sie ist zwar Teil der Sitzung, darf aber nicht das repräsentative Prinzip der Willensbildung (Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG) verletzen.
Die Einwohnerfragestunde ist damit während der politischen Meinungsbildung nicht zulässig, dort hat nur ein vom Gesetzgeber fest umgrenzter Personenkreis Rederecht (Mitglieder der GV, Bürgermeister*in, Amtsdirektor*in, Gleichstellungsbeauftragte). Wird die Einwohnerfragestunde zu Beginn eines jeden Tagesordnungspunktes durchgeführt, wird die Trennung zur politischen Willensbildung erschwert und ist für die Bürger*innen schwer nachzuvollziehen.
- Fragen können an alle Mitglieder der Gemeindevertretung gerichtet werden und von allen beantwortet werden.
Die Einwohnerfragestunde ist Teil der Sitzung der Gemeindevertretung. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung (= Bürgermeister) geleitet. Damit erteilt der Bürgermeister das Wort und hat auch auf die Einhaltung der Regelungen der Geschäftsordnung zu achten. Verletzt eine Fragestellung die Geschäftsordnung, kann der/die Vorsitzende das Wort entziehen. Diese Rechte hat ein Mitglied der Gemeindevertretung nicht.
Laut Kommentierung zur GO von Dehn/Wolf, 17. Auflage, wird empfohlen, die Beantwortung der Fragen durch die oder den Bürgermeister*in vorzusehen. Diese*r ist Ehrenbeamter*in und verfügt über die erforderliche Sachkunde und Neutralität. Die/Der ehrenamtliche Bürgermeister*in bietet zudem aufgrund der Verbindung zum Amt die besten Voraussetzungen für eine Beantwortung. Es ist zulässig, dass andere Funktionsträger, z. B. Fraktionsvorsitzende, die Beantwortung der Fragen ergänzen. Vor einer Regelung, nach der die Fragen von Personen beantwortet werden, an die sie gerichtet sind, wird gewarnt, sie hat in der kommunalen Praxis wiederholt zu Missbräuchen geführt.
- Streichung der Regelung zur Zulässigkeit von max. 2 Fragen pro Fragesteller*in sowie der max. Redezeit von 5 Minuten
Diese Regelung dient der Vorbeugung von Missbrauch und ist für die/den Bürgermeister*in hilfreich bei der Durchführung der Einwohnerfragestunde und sollte nicht gestrichen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,2 kB
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