Beschlussvorlage - 13/107/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wohltorf nimmt die Sanierung der Straße Haidrath (K18) durch den Kreis zur Kenntnis.

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung mit dem Kreis für die Errichtung des notwendigen Abwasserbehandlungsschachtes für die kommunale Regenentwässerungsanlage inkl. der dazugehörigen Nebenarbeiten sowie der weiteren durch die Gemeinde am Straßenbau zu tragenden Kosten anzunehmen.

 

Die notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Verträge zu schließen.

 

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Sachverhalt

Der Kreis plant die Straße Haidrath zwischen Ortsausgang Aumühle bzw. Ortseingang Wohltorf und der Straßenkreuzung Haidrath/Eichenallee/Dorfstraße zu sanieren.

 

Die Gemeindevertretung hatte in Ihrer Sitzung vom 11.08.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass im Rahmen der Straßensanierungsmaßnahme der Straße Haidrath, nach Möglichkeit, geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen auf Kosten der Gemeinde vorgesehen und umgesetzt/errichtet werden sollen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses in die Wege zu leiten.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei mehreren möglichen Varianten der geschwindigkeitsmindernden Maßnahme, die umzusetzende Variante auszuwählen.

 

Auf Grundlage dieses Beschlusses wurden mit dem Kreis Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung erörtert.

Als Ergebnis musste festgellt werden, dass keine baulichen Möglichkeiten, wie Fahrbahnverengungen o.a., zur Geschwindigkeitsreduzierung umsetzbar sind. 

 

Aufgrund des Rohrbruches der Abwasserdruckrohrleitung vom Abwasserverband, wurde seitens der UWB festgestellt, dass die kommunale Regenentwässerung des Einzugsgebietes Haidrath, ohne eine notwendige Schutzeinrichtung in die Bille einleitet.

Die Gemeinde hat daraufhin die Auflage erhalten, entsprechendes nachzurüsten.

Der Kreis hat sich bereit erklärt, um mögliche Synergien zu nutzen, dieses in deren Straßensanierungsmaßnahme der Straße Haidrath mit einzuplanen.

Der Kreis kann dieses jedoch nur mit einplanen und umsetzen, wenn entsprechende Kostenübernahmeregelung zwischen Gemeinde und Kreis geschlossen werden.

 

Die Gemeinde hat sich hinzukommend an den Kosten der Sanierung der Straße Haidrath in Form der Kosten für Instandsetzung/Erneuerung des Wasserlaufes, der Straßeneinfassung (Bordstein) sowie am Gehweg zu beteiligen.

 

Insgesamt sind zurzeit mit Kosten in Höhe von bis zu 200.000 € für die Herstellung des Abwasserbehandlungsschachtes, der hierfür notwendigen Nebenarbeiten sowie der weiteren von der Gemeinde zu tragenden Kosten im Zuge der Sanierung der Straße zu rechnen.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

200.000€

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

13.2.6300.9500

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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