Beschlussvorlage - 13/108/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
Fortführung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wohltorf
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Entscheidung
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31.01.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Wohltorf beschließt, dass das Bauleitplanverfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 fortgesetzt werden soll und dieses nicht Gegenstand der „Dorfmoderation“ zur baulichen Entwicklung sein soll.
Die Gemeindevertretung Wohltorf bevollmächtigt den Bürgermeister, ein Vermessungsbüro für die Einmessung der Bäume im Bereich des Spielplatzes zu beauftragen.
Sachverhalt
Für das Grundstück „Billgrund 3-5“ wurde vor Jahren ein Bauantrag für eine Dachaufstockung gestellt, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Für das Bauvorhaben hat die Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen mit einem Befreiungsantrag für die Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) zugestimmt.
Allerdings wird die GFZ der gültigen 4. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 1 deutlich überschritten. Die Bauaufsicht hat das Bauvorhaben versagt, weil die massive Überschreitung der GFZ ein Grundzug der Planung darstellt und damit eine Befreiung nicht möglich ist.
Nach dem alten Bebauungsplan ist noch die BauNVO von 1977 anzuwenden. Danach sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen bei der Berechnung der GFZ mitanzurechnen. Bei der Anwendung der aktuellen BauNVO müssen die Aufenthaltsräume nur in Vollgeschossen bei der Berechnung der GFZ berücksichtigt werden.
Der Bauherr wartet seit Jahren auf die Fertigstellung der 6. Änderung des B-Planes Nr. 1 (beidseits des Billgrund / südlich des Ahornweges / nördlich der Eichenallee und westlich des Rotdornweges). Im Rahmen der Abstimmung der Prioritätenliste der gemeindlichen Projekte mit dem Bauamt wurde seitens der Gemeinde beschlossen, dass die Fortführung der Planungen für die 6. und 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ruhen soll, bis die Dorfmoderation für die bauliche Entwicklung abgeschlossen ist.
Aus diesem Grund hat der Eigentümer einen Antrag auf ein neues Bauleitplanverfahren gestellt, in dem nur die Änderung der BauNVO beschlossen wird. Dies ist aber nicht als textliche Änderung möglich, da bereits die 8. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 1 rechtswirksam ist. Es müsste dann eine neue Planzeichnung geben, die auch die Bereiche der 4. Änd. des B-Planes Nr. 1 umfassen, die bisher nicht neu überplant wurden. Es müsste untersucht werden, welche Auswirkungen die Änderung der BauNVO in diesem Bereich hat und ob dies den Vorstellungen der Gemeinde entspricht. Die Planzeichungen der 6. und 7. Änderungen des B-Planes Nr. 1 sowie die Begründungen und entsprechenden Fachgutachten müssten alle angepasst werden. Verwaltungsseitig ist dies mit einem großen Aufwand verbunden.
Eine Änderung nur für das eine Grundstück ist nicht möglich, weil es sonst eine Gefälligkeitsplanung darstellt, welche unzulässig wäre.
Am 07.12.2022 wurde der Sachverhalt dem Antragsteller und den Fraktionsvorsitzenden in einem Gespräch erläutert. Die einheitliche Meinung war, dass kein neues Bauleitplanverfahren durchgeführt, sondern die 6. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 1 fortgeführt werden soll und dieses Projekt nicht bis zur Durchführung der Dorfmoderation ruhen soll. Die Dorfmoderation zur baulichen Entwicklung wird schätzungsweise ein Jahr andauern.
Für die Fortsetzung der Planung bestand Einvernehmen, dass die Bäume mit dem genauen Kronenverlauf in dem Bereich des früheren Spielplatzes erneut von einem Vermessungsbüro eingemessen werden sollen. Der Kronenverlauf ist sehr asymetrisch und der Kronendurchmesser wurde vom damaligen Vermessungsbüro teilweise zu klein dargestellt. Zwischenzeitlich waren aufgrund eines Baumgutachtens auch Kronenpflegemaßnahmen und –einkürzungen notwendig. Die genauen Abmessungen sind notwendig, um die Abgrenzungen des Baufeldes im B-Plan festsetzen zu können, welches maßgeblich vom Kronenbereich der Bäume bestimmt wird.
