Beschlussvorlage - 12/117/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Neubau eines Einfamilienhauses
Bismarckallee 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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19.01.2023
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage für das Grundstück „Bismarckallee 24“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage für das Grundstück „Bismarckallee 24“ zu erteilen.
Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Garage für das Grundstück „Bismarckallee 24“. Die Gebäudehöhe beträgt 8,59 m. Das Grundstück fällt zur Südseite stark ab, so dass die Firsthöhe dort 10,47 m beträgt. Die Außenfassade soll mit einem Verblendmauerwerk errichtet werden und die Dachneigung beträgt 20°.
Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ sowie der gleichnamigen Erhaltungssatzung.
Im Bebauungsplan ist für das Grundstück folgendes festgesetzt: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.300 m², Einzelhaus, offene Bauweise
Text Teil B: bei der GFZ-Bereichnung sind die Aufenthaltsräume im Dachgeschoss und Kellergeschoss einschließlich der Treppenräume und Umfassungswände zu berücksichtigen, pro Wohneinheit max. 30 m² Stellplätze/oder Garage mit einem Mindestabstand von 1,5 m zur seitlichen Grundstücksgrenze und 3,0 m zur Straßenbegrenzungsline, Abstandsfläche von 5 m zur seitlichen und hinteren Grundstücksgrenze, Dachneigung 20° bis 48°, Außenwände sind in zusammenhängenden Sichtmauerwerke, Putz oder Holzfachwerk mit Putz/oder Ziegelausfachungen auszuführen.
Im Bebauungsplan sind keine Gebäude- oder Traufhöhen festgesetzt. Die First- und Traufhöhe fügt sich nach § 34 BauGB ein. Der Neubau auf dem Nachbargrundstück „Bismarckallee 33“ hat, von der Südseite betrachtet, eine Firsthöhe von 13,34 m.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
