Beschlussvorlage - 12/118/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Regelung der Ersatzpflanzung kann leider nicht beraten werden, da immer noch nicht der Lageplan vorliegt, welche geschützten Bäume gemäß B-Plan gefällt werden. Die Bäume waren vor Ort mit Zahlen markiert, aber beim Baumgutachten kein Lageplan vorhanden.

 

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Sachverhalt

Für das Grundstück Gärtnerstraße 7 liegt ein Ergebnisprotokoll für die Untersuchung von 50 Bäumen von einem Baumgutachter vor. Von den 50 Bäumen sind aus Gründen der Gefahrenabwehr 10 Bäume unverzüglich zu fällen und bei 5 Bäumen unverzüglich eine Einkürzung der Krone oder Kronenteil erforderlich. Bei 29 anderen Bäumen ist eine Totholzentfernung erforderlich sowie bei 5 Bäumen ein Lichtraumprofilschnitt. Das Ordnungsamt erteilt die Fällgenehmigung für die Gefahrenabwehr.

Das Grundstück „Gärtnerstraße 7“ befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“. Auf dem Grundstück sind zahlreiche Bäume zum Erhalt festgesetzt, insbesondere an der nördlichen Grundstücksgrenze. Beim Text Teil B – Ziffer 4.1 wird aufgeführt, dass die im Plan festgesetzten Bäume dauerhaft zu erhalten sind und dass grundsätzlich die geltende Baumschutzsatzung zu beachten ist. Ein Teil des Grundstückes ist im B-Plan auch als Waldfläche gekennzeichnet.

 

Ausschnitt B-Plan 9

 

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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