Beschlussvorlage - 12/120/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage: Nutzungsänderung der Garage zum Homeoffice und Errichtung eines Zwischenbaus
Bismarckallee 15
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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19.01.2023
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauBG für die Bauvoranfrage für die Umnutzung der Garage zu Wohnzwecken und der Errichtung eines Verbindungsbaus zum Wohnhaus für das Grundstück „Bismarckallee 15“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen für einen Befreiungsantrag für die Überschreitung der Baufeldgrenzen in Aussicht.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“ für die Bauvoranfrage zur Umnutzung der Garage zu Wohnzwecken und der Errichtung eines Verbindungsbaus zum Wohnhaus für das Grundstück „Bismarckallee 15“ in Aussicht zu stellen.
Sachverhalt
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Umnutzung der Garage zu Wohnzwecken und der Errichtung eines Verbindungsbaus zum Wohnhaus für das Grundstück „Bismarckallee 15“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 6b „Bismarckallee 15“ und im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“.
Gemäß der Zeichnung befindet sich im Garagengebäude bereits eine kleine Wohneinheit. Die andere Hälfte der Garage soll als Homeoffice umgenutzt werden. Der Verbindungsbau mit dem Homeoffice hat keine Verbindungstüren zum Wohnhaus oder der kleinen Wohneinheit und ist daher als separate Einheit anzusehen. Die im Grundriss eingetragenen Bezeichnungen „Pantry“ und „Empfang“ deuten auf eine gewerbliche Nutzung hin. Eine Betriebsbeschreibung liegt aber nicht vor.
Der geplante Verbindungsbau und die Garage befinden sich vollständig außerhalb des Baufeldes und entspricht damit nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Ausschnitt: 1. Änd. B-Plan 6b
