Beschlussvorlage - 12/121/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und und empfiehlt der Gemeindevertretung den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für die 1. Änd. des B-Planes Nr. 2 „Kuhkoppel“ zu fassen.

 

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Sachverhalt

BSK hat in der letzten Sitzung des Bauausschusses über die Rechtsberatung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 “Kuhkoppel” berichtet.

Die Anmerkungen sind im neuen Entwurf eingearbeitet.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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