Beschlussvorlage - 13/111/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss stimmt der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen des Gebäudes auf dem Grundstück Kurzer Kamp 5 zu.

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Sachverhalt

 

Der Grundeigentümer des Grundstückes Kurzer Kamp 5 plant die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen seines Gebäudes.

Das Grundstück liegt im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“ der Gemeinde Wohltorf. Für das Gebiet wurde eine Veränderungssperre erlassen.

 

In den textlichen Festsetzungen zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4a soll unter Punkt 7 festgesetzt werden, dass Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie auf Dächern zulässig sind, sofern sie sich in die Dachlandschaft einfügen.

 

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage widerspricht somit nicht den Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

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