Beschlussvorlage - 12/108/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur 7. Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garage für das Grundstück „Pfingstholzallee 11a-d“ unter der Voraussetzung, dass eine gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag zur 7. Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garage für das Grundstück „Pfingstholzallee 11a-d“.

Durch die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes muss jetzt bereits im Rahmen des Bauantrags die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden. Dazu gehört auch die Beseitigung des Niederschlagswassers. Bisher gab es im Bauantrag keine Angaben, wie das Niederschalgswasser beseitigt werden kann. Ein Bodengutachten für eine mögliche Versickerung auf dem Grundstück liegt nicht vor. Ein Anschluss an einen Regenwasserkanal zur L 314 ist nicht möglich, da dort kein Kanal vorhanden ist. Auch ein Schmutzwasserkanal ist nicht in der L 314 vorhanden. Ein Anschluss wäre in diesem Bereich nur über eine Baulast auf dem Grundstück „Müllerkoppel 1a“ möglich oder über ein gemeindliches Grundstück und anschließend über dem Fußweg entlang der L 314.

Im damaligen Bauantrag ist aufgeführt, dass die Erschließung über einen Fußweg über das Grundstück „Pfingstholzallee 11“ erfolgen soll. Gemäß Grundbuchauszug ist in diesem Bereich aber kein Leitungsrecht vorhanden. Der Bauherr muss jetzt die Erschließung nachweisen, damit eine Verlängerung der Baugenehmigung möglich ist.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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