Beschlussvorlage - 03/088/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet: "Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Flurstück 44/8 und 45/1 der Flur 5), südlich Flurstück 45/2"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen -
- Satzungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Petra Rempf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Vorberatung
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24.01.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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28.02.2023
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Beschlussvorschlag
Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf hat am 24.01.2023 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet: „Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Flurstück 44/8 und 45/1 der Flur 5), südlich Flurstück 45/2“ zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet: „Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Flurstück 44/8 und 45/1 der Flur 5), südlich Flurstück 45/2“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet: „Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Flurstück 44/8 und 45/1 der Flur 5), südlich Flurstück 45/2“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die Begründung ins Internet über der Adresse „www.dassendorf.de“ in Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Sachverhalt
Die Gemeinde Dassendorf hat den Aufstellungsbeschluss am 29.09.2020 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB fand vom 22.11.2021 bis zum 03.01.2022 statt. Im Rahmen der Beteiligung sind Stellungnahmen eingegangen, die eine Planänderung erforderlich machten. Somit bestand das Erfordernis einer erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §13a BauGB fand vom 12.12.2022 bis zum 16.01.2023 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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411,1 kB
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268,1 kB
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340,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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834,3 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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