Beschlussvorlage - 12/117/2022-1
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Neubau eines Einfamilienhauses - geänderte Unterlagen
Bismarckallee 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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23.02.2023
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage für das Grundstück „Bismarckallee 24“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage für das Grundstück „Bismarckallee 24“ zu erteilen.
Sachverhalt
Das Bauvorhaben wurde bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 19.01.2023 beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antragsteller hat geänderte Bauantragsunterlagen eingereicht, die einer erneuten Beratung bedürfen.
Der Bauherr plant jetzt keinen großflächigen Balkon auf der Südwestseite des Gebäudes, stattdessen soll eine großzügige Terrasse errichtet werden. Aufgrund des topografischen Höhenunterschiedes ist hierfür teilweise eine Abgrabung des Geländes von 1,50 m notwendig.
Im B-Plan Nr. 7 „Alte Hege“ ist im Text Teil B bei den örtlichen Bauvorschriften unter Ziffer 6 festgesetzt, dass die Außenwände in zusammenhängenden Sichtmauerwerk, Putzflächen oder Holzfachwerk mit Putz- und/oder Ziegelausfachungen auzuführen sind und Holzverkleidungen zulässig sind. Aus diesem Grund hat die Bauaufsicht eine Aufstellung des Flächenanteils von der Verblendfassade und der Fenster- und Türenöffnungen nachgefordert. Der Anteil des Verblendmauerwerks beträgt 60 %.
