Beschlussvorlage - 12/132/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung des Salons (Vorstufe zur Demenzstation) für das Grundstück „Mühlenweg 1“.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Salons für das Grundstück „Mühlenweg 1“. Der Salon soll im Bereich des vorhandenen Wintergartens eingebaut werden. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung als Vorstufe zum sogenannten Treffpunkt zur Demenzstation.

 

Das Grundstück befindet sich nicht in den Geltungsbereichen eines Bebauungsplanes oder einer Erhaltungssatzung. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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