Beschlussvorlage - 12/134/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Neubau eines Doppelcarports mit Geräteschuppen
Otternweg 11c
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.02.2023
|
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB für den Neubau eines Doppelcarports mit Geräteschuppen für das Grundstück „Otternweg 11c“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Neubau eines Doppelcarports mit Geräteschuppen für das Grundstück „Otternweg 11c“ zu erteilen.
Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für den Neubau eines Doppelcarports mit Geräteschuppen mit den Abmaßen 6,05 m x 9,03 m für das Grundstück „Otternweg 11c“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ sowie im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“.
Im Rahmen der Baunehmigung für das Wohnhaus war der Standort bereits als Stellplatz mit den geplanten Abmaßen des Carports eingezeichnet. Es kommt zu keiner Veränderung der GRZ II. Durch die geänderte LBO sind Carports ab 30 m² Bruttofläche nicht mehr verfahrenfrei und bedürfen gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1b eine Baugenehmigung.
