Beschlussvorlage - 12/085/2022-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung gemäß der Abwägungstabelle geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für das Gebiet: „Müllerkoppel, Hausnummern 1 – 11a (ohne Nr. 1b, 6a+6b)“ in der vorliegenden Form.

 

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Sachverhalt

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.10.2022 wurde beschlossen, für das Gebiet: „Müllerkoppel, Hausnummern 1 -11a (ohne Nr. 1b, 6a + 6b)“ eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung aufzustellen.

 

Der Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung wurde in der Zeit vom 12.12.2022 bis zum 20.01.2023 im Amt Hohe Elbgeest öffentlich ausgelegt. Weiterhin waren die auszulegenden Unterlagen in diesem Zeitraum im Internet eingestellt und einsehbar.

Berührte Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden darüber informiert und hatten die Möglichkeit Stellungnahmen hierzu abzugeben.

 

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist der Beschlussvorlage mit Abwägungsvorschlag als Anlage beigefügt.

Die redaktionellen Änderungen die sich hieraus in der Satzung ergeben sind gelb gekennzeichnet.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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Anlagen

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