Beschlussvorlage - 03/099/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Erteilung der Gemeindlichen Zustimmung
hier: Start und Landungen mit Motorschirmen in Dassendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt III.0 - Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeitung:
- Tim Wähling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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28.02.2023
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Sachverhalt
Bei der Gemeinde ging eine Anfrage eines Dassendorfer Bürgers ein, ob die Gemeinde Ihre Einwilligung zu Starts und Landungen mit Motorschirmen durch den Bürger erteilt. Geplant sind die Starts und Landungen auf einer dem Antragsteller gehörenden Wiese im Gebiet der Gemeinde Dassendorf (Flur 5, Flurstück 11/3).
Die eigentliche Genehmigung zur Nutzung einer „eigenen Startwiese“ erteilt die Luftfahrtbehörde. Diese prüft auch, ob die Fläche als Start- und Landewiese tatsächlich genutzt werden kann. Die zuständige Luftfahrtbehörde ist in Schleswig-Holstein der Landesbetrieb Verkehr (LBV).
Die Gemeinde hat zu entscheiden, ob gemeindliche Belange (Lärm etc.) gegen eine Erlaubnis sprechen. So kann eine Zustimmung nicht erteilt werden oder im Zuge einer Zustimmung, diese mit Auflagen versehen werden. Solche Auflagen würden sich zum Beispiel auf die maximal zulässigen Starts pro Woche oder Uhrzeiten beziehen, in denen gestartet werden darf.
Die Genehmigung kann mit der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs erteilt werden. Somit kann auch, wenn weitere Bedenken erst später auftreten, die Erlaubnis wieder entzogen werden.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Nein |
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Im Vermögenshaushalt: |
Nein |
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Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
€ |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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252,2 kB
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