Beschlussvorlage - 03/099/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, das Einvernehmen zu den geplanten Starts und Landungen auf der Wiese Flur 5, Flurstück 11/3 zu erteilen. Die Genehmigung soll mit folgenden Auflagen versehen werden:

 

1)

 

2)

 

3)

 

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Sachverhalt

Bei der Gemeinde ging eine Anfrage eines Dassendorfer Bürgers ein, ob die Gemeinde Ihre Einwilligung zu Starts und Landungen mit Motorschirmen durch den Bürger erteilt. Geplant sind die Starts und Landungen auf einer dem Antragsteller gehörenden Wiese im Gebiet der Gemeinde Dassendorf (Flur 5, Flurstück 11/3).

 

Die eigentliche Genehmigung zur Nutzung einer „eigenen Startwiese“ erteilt die Luftfahrtbehörde. Diese prüft auch, ob die Fläche als Start- und Landewiese tatsächlich genutzt werden kann. Die zuständige Luftfahrtbehörde ist in Schleswig-Holstein der Landesbetrieb Verkehr (LBV).

 

Die Gemeinde hat zu entscheiden, ob gemeindliche Belange (Lärm etc.) gegen eine Erlaubnis sprechen. So kann eine Zustimmung nicht erteilt werden oder im Zuge einer Zustimmung, diese mit Auflagen versehen werden. Solche Auflagen würden sich zum Beispiel auf die maximal zulässigen Starts pro Woche oder Uhrzeiten beziehen, in denen gestartet werden darf.

 

Die Genehmigung kann mit der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs erteilt werden. Somit kann auch, wenn weitere Bedenken erst später auftreten, die Erlaubnis wieder entzogen werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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