Beschlussvorlage - 13/099/2022-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück „Eichenallee 10f“. Von der Festsetzung 2.4.1 der 3. Änd. B-Plan 11 darf abgewichen werden und das Gartenhaus muss nicht in Material, Farbe und Form dem Hauptgebäude entsprechen.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Gartenhauses aus Holz mit den Maßen 4,82 m x 3,43 m und einem Rauminhalt von 32,59 m³ für das Grundstück „Eichenallee 10f“. Aufgrund der Größe handelt es sich nicht mehr um ein verfahrensfreies Bauvorhaben.

 

Der Bauantrag wurde bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses beraten und das Einvernehmen wurde seitens der Gemeinde nicht erteilt. Der Antragsteller hat die von der Bauaufsicht nachgeforderten Unterlagen eingereicht. Eine Ansicht des Blockbohlenhauses ist in den Unterlagen vorhanden. Es soll mit der gleichen Farbe wie das kleinere Gartenhaus gestrichen werden.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11. Im Text Teil B ist unter der Ziffer 2.4.1 folgendes festgesetzt: Anbauten und Nebengebäude über 10 m² Grundfläche (freistehend oder angebaut) müssen in Material, Farbe und Form dem Hauptgebäude entsprechen.

Bei heutigen Bebauungsplänen würde die damals gewählte Festsetzung nicht mehr gewählt werden, zumindestens nicht für diese Größe an Nebenanlagen.

Das Aufstellmaß des Gartenhauses beträgt 16,53 m².

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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