Beschlussvorlage - 03/102/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Bundesstraße 9
Voranfrage: Errichtung eines Einfamilienhauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Petra Rempf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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07.03.2023
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Sachverhalt
Es wird eine Bauvorfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Bundesstraße 9“ gestellt. Auf dem Grundstück befindet sich ein bestehendes Gebäude. Es ist geplant auf dem Grundstück ein zweites Gebäude zu errichten und das Grundstück zu teilen.
Das Vorhaben liegt in keinem wirksamen Bebauungsplan der Gemeinde Dassendorf und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Demnach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß, der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.
