Beschlussvorlage - 03/104/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Anbaus an ein Einfamilienhaus sowie einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.5 bezüglich der Unterschreitung der Dachneigung und einer Befreiung von der Gestaltungssatzung bezüglich der Überschreitung der Drempelhöhe auf dem Grundstück „Flachsthumweg 5“, zu erteilen.

 

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Sachverhalt

 

Es wird eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Anbaus an ein Einfamilienhaus für das Grundstück „Flachsthumweg 5“ gestellt.

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 1.5 der Gemeinde Dassendorf.

 

Im Bebauungsplan Nr. 1.5 ist im Teil B – Text unter Pkt. 1 festgesetzt, dass Dachneigungen der Hauptgebäude nur von 25° bis 50° zulässig sind. Der Anbau ist in zweigeschossiger Bauweise mit einem Flachdach geplant.

 

Durch den Anbau wird die eingeschossige Bauweise nicht überschritten. Die Regelung gemäß § 2 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) S.-H., dass die Fläche des Dachgeschosses ¾ der Grundfläche des Erdgeschosses nicht überschreitet, wird eingehalten. Der gesamte Gebäudekomplex gilt somit weiterhin als eingeschossig.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungsatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

Bezüglich der Unterschreitung der zulässigen Dachneigung bzw. der Drempelhöhe der Gestaltungssatzung wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.5 und der Gestaltungssatzung beantragt.

 

Gemäß der Bestandsaufnahme und Analyse der B-Pläne „Waldsiedlung“ der Gemeinde Dassendorf vom November 2020 könnten für Anbauten an Bestandsgebäude abweichende Gestaltungen(Flachdächer) ausnahmsweise zugelassen werden (siehe Seite 37).

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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