Beschlussvorlage - 12/010/2021-2
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle
hier: Zusammenlegung der Ausschüsse zum 01.06.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Personal- und Koordinierungsausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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15.02.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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09.03.2023
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Beschlussvorschlag
Der Personal- und Koordinierungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle, wie sie aus der Anlage zur Urschrift der Niederschrift ersichtlich ist. Die Änderung der Hauptsatzung soll zum 01.06.2023 in Kraft treten.
Sachverhalt
Die Anzahl der Ausschüsse in Aumühle in Bezug auf die Größe der Gemeinde ist verhältnismäßig groß. Das bedeutet einen hohen Personalaufwand zur Besetzung der Ausschüsse und einen großen Aufwand in der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen.
Vorgeschlagen wird eine Staffung der Struktur mit folgenden Ausschüssen:
- Finanz- und Liegenschaftsausschuss
- Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales
- Bauausschuss
- Umweltausschuss
Dies bedeutet die Zusammenlegung von bisher 7 auf nunmehr 4 Ausschüsse. Die Aufgaben der wegfallenden Ausschüsse werden auf den Finanz- und Liegenschaftsausschuss und den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales verteilt. Die genaue Aufgabenverteilung entnehmen Sie bitte der Anlage „Entwurf Änderung der Ausschussstruktur zum 01.06.2023“.
Mit dieser Änderung werden folgende Verbesserungen erreicht:
- Effektiveres Arbeiten, straffere Sitzungsstruktur, es soll sich nur ein Ausschuss um ein Thema kümmern, nicht mehrere
- Weniger aber regelmäßigere Sitzungen führen zu schnelleren Entscheidungen oder Empfehlungen an die Gemeindevertretung
- Ressourcenschonung: Weniger Arbeitsaufwand durch Siitzungsvor- und nachbereitung in der Verwaltung schafft Ressourcen für andere Arbeiten, z. B. im Bürgerbüro Aumühle zur Entlastung des ehrenamtlichen Bürgermeisters.
- Entlastung des Bürgermeisters (z. B. weniger Sitzungsteilnahmen) und der Verwaltung
- Verschlankung kommunaler Selbstverwaltung (dieses ist auch ein Punkt auf der sog. „Giftliste“ des Innenministeriums, wenn es um die Gewährung von Fehlbedarfszuweisungen geht)
- Anpassung der Ausschussstruktur an die Struktur des Amtes Hohe Elbgeest, damit ein Ausschussvorsitz möglichst nur einen Anprechpartner*in in der Verwaltung hat und dadurch die Arbeit erleichtert wird.
Die verbliebenen Ausschüsse würden zukünftig mehr Aufgaben erhalten, was sich auch auf die Arbeitsbelastung der Ausschussvorsitzenden auswirkt. Deshalb könnte darüber nachgedacht werden, in der Entschädigungssatzung die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende auf z. B. das dreifache Sitzungsgeld zu erhöhen (bisher doppeltes Sitzungsgeld). Eine wesentliche finanzielle Mehrbelastung der Gemeinde wird dadurch nicht entstehen, weil es weniger Ausschussvorsitzende und Sitzungen geben wird. In der Gemeinde Wohltorf wird das dreifache Sitzungsgeld für Ausschussvorsitzende bereits gezahlt.
Der Personal- und Koordinierungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 der Gemeindevertretung mehrheitlich empfohlen, „die Anzahl der Ausschüsse in Aumühle von 7 auf 4 Ausschüsse zu reduzieren. Dies würde wie folgt aussehen:
1 Finanz- und Liegenschaftsausschuss
2 Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales
3 Bauausschuss
4 Umweltausschuss
Für bestimmte Themen kann zusätzlich ein Gremium der Ausschussvorsitzenden einberufen werden.
Die Aufgaben der wegfallenden Ausschüsse:
Sozial- und Liegenschaftsausschuss,
Personal- und Koordinierungsausschuss und
Ausschuss der Rechnungsprüfung
werden auf den Finanz- und Liegenschaftsausschuss und den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales verteilt.
Die Änderung der Hauptsatzung soll zum 01.06.2023 in Kraft treten.”
Der o. g. Beschlussvorschlag beinhaltet diese Beschlussempfehlung (mit Ausnahme des Gremiums der Ausschussvorsitzenden. Diese können sich jedoch unabhängig von der Satzungsregelung jederzeit zu bstimmten Themen beraten). Es muss die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung konkret beschlossen werden, die diesen Inhalt hat. Diese muss dann noch von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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257,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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203,7 kB
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