Beschlussvorlage - 12/138/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 "Nördlich der Bahnlinie Hamburg-Berlin" für das Gebiet: "Südlich und westlich des Mühlenteiches bis nördlich der Schönningstedter Straße sowie die Tankstelle und der P+R-Parkplatz südlich der Schönningstedter Straße“ vom 16.02.2017 aufzuheben.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Aumühle hat die Planung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 bereits im Jahr 2012 begonnen. Hauptanliegen der Gemeinde Aumühle für die Aufstellung eines Bebauungsplanes war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Parkpalette südlich der Schönningstedter Straße.

Im Laufe des Planungsprozesses wurde das Planungsgebiet 2017 deutlich verkleinert, damit einige Grundstückseigentümer bauplanungsrechtlich nicht schlechter gestellt werden als bisher. Dazu gehört u. a. das Augustinum, welches sich teilweise im 50 m Gewässerschutzstreifen der Bille befindet und in diesem Bereich kein Baufeld erhalten könnte oder die Häuser in der Straße „Am Geleise“. Hier würde es aufgrund der Bahntrasse und die damit verbundene lärmtechnische Belastung zu einer Verschlechterung der Bebaubarkeit der Grundstücke kommen.

 

Die Gemeinde ist nicht Eigentümerin des Grundstückes auf der die Parkpalette errichtet werden soll. Aus diesem Grund ist es notwendig sich mit dem Grundstückseigentümer zu einigen. Dieser hat aber eigene Interessen zur Entwicklung des Gebietes, sodass eine gemeinsame Planung für das Gebiet zwischen der Schönningstedter Straße und dem Mühlenteich notwendig ist und vorher kein Verkauf der Fläche erfolgt.

Im Jahr 2018 wurde dem Bauausschuss eine Präsentation für die Entwicklung des Gebietes vom Eigentümer vorgestellt, welche die Errichtung eines Hotels und mehrere Wohnhäuser mit 3 Vollgeschossen und zusätzlichem Staffelgeschoss vorsah. Diese Idee wurde seitens der Gemeinde abgelehnt.

Das letzte Gespräch mit dem Vertreter des Eigentümers fand im Jahr 2021 statt. Bei neuen Projektideen wollte er sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen. Seit dem gibt es keine Rückmeldung.

Aus diesem Grund sollten die Planungsabsichten der Gemeinde Aumühle eingestellt und der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. Damit erhält sich die Gemeinde die Möglichkeit eine neue Veränderungssperre auf Grundlage eines neuen Aufstellungsbeschlusses zu erlassen, falls zu einem späteren Zeitpunkt ein Bauantrag von dem Eigentümer gestellt wird und dieser nicht den gemeindlichen Vorstellungen entspricht.

Der Erlass einer neuen Veränderungssperre auf Grundlage des bestehenden Aufstellungsbeschlusses ist rechtlich kritisch zu werten. Es bestand bereits eine Veränderungssperre und diese ist seit einigen Jahren ausgelaufen und die Gemeinde hat ihr Planungsziel nicht verändert oder aktiv den Bebauungsplan vorangetrieben.

 

Die Kosten für die Fortführung der Planung wurden nicht im Haushalt 2023 der Gemeinde Aumühle aufgenommen.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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