Beschlussvorlage - 12/148/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Katastrophenschutzkonzept; hier: Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt III.0 - Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeitung:
- Simone Kelling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
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Kenntnisnahme
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07.03.2023
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Sachverhalt
Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist vorranging für die Organisation der Planung und der Prävention im Bereich des Krisenmanagements als untere Katastrophenschutzbehörde gemäß des Landeskatastrophenschutzgesetzes Schleswig-Holstein zuständig.
Die Kommunen als örtliche Gefahrenabwehrbehörde arbeiten im Rahmen der Erstellung individueller Katastrophenschutzkonzepte sehr eng mit der Kreisverwaltung zusammen.
Aktuell werden mehrere Feuerwehrgerätehäuser mit Notstrom ausgestattet.
Als örtliche Gefahrenabwehrbehörde ist das Amt Hohe Elbgeest für alle amtsangehörigen Gemeinden im Bereich von Flächenlagen und des Krisenmanagements zuständig. Dazu gehört auch der Bereich der Gemeinde Aumühle.
Die Amtsdirektion hat mit dem folgenden Artikel über die Notfallplanung des Amtes informiert. Diesen Artikel finden Sie auch auf der Amtshomepage unter „Notfallhilfe“.
„Das Amt Hohe Elbgeest im Bereich der örtlichen Ordnungsbehörde beschäftigt sich aktuell mit dem Aufbau von Strukturen für den Notfall. Mit der Amtsführungsstelle, bestehend aus Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren unter Leitung des Amtswehrführers, ist eine Einheit eingerichtet worden, die das Blaulichtgeschäft unterhalb der Katastrophenschutzbehörde des Kreises im Amtsgebiet bei außergewöhnlichen Lagen koordiniert.
Daneben ist mit dem Stab für außergewöhnliche Ereignisse auch in der Amtsverwaltung eine Grundstruktur aufgebaut worden, der in Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren im Amtsgebiet die Vorsorgeplanung derzeit vorbereitet und anpasst.
Ein Baustein ist der Aufbau von zentralen Anlaufstellen für die Bevölkerung. In der Sporthalle in Escheburg sind dafür bereits Vorkehrungen getroffen und z.B. eine Notstromversorgung wurde installiert.
Die Feuerwehrgerätehäuser in den Gemeinden sollen den Einsatzkräften vorbehalten bleiben und dienen nicht als Anlaufstelle für die Bevölkerung.
In Zusammenarbeit mit den Gemeinden werden auch in jeder Gemeinde Informationsstrukturen geschaffen, über die wir zeitnah in Kenntnis setzen werden.
Jeder Privathaushalt ist aufgefordert, sich selbst auf besondere Situationen vorzubereiten und entsprechend vorzusorgen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat auf seiner Homepage www. bbk.bund.de wertvolle Tipps und Hinweise zur Vorsorge für den Notfall veröffentlicht.“
Flyer des Bundesamtes für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz liegen auch in der Amtsverwaltung aus. Außerdem stehen auf der Homepage www.bbk.bund.de weitere hilfreiche Informationen zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Ja / Nein |
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Im Vermögenshaushalt: |
Ja / Nein |
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Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
€ |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
