Beschlussvorlage - 12/151/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung vom 21.05.2022 für die Errichtung einer Poollandschaft und Anbau eines Wintergartens für das Grundstück „Alte Hege 8“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung vom 21.05.2022 für die Errichtung einer Poollandschaft und Anbau eines Wintergartens

 

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Sachverhalt

Gestellt wird der 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 21.05.2022 für die Errichtung einer Poollandschaft und Anbau eines Wintergartens für das Grundstück „Alte Hege 8“. Die Baugenehmigung soll um die Errichtung einer Terrassenüberdachung erweitert werden.

 

Das Grundstück „Alte Hege 8“ befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ sowie der gleichnamigen Erhaltungssatzung.

Am Planungsrecht hat sich seit der Baugenehmigung nichts geändert.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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