Beschlussvorlage - 12/152/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB zur 1. Verlängerung Vorbescheides für den Neubau eines Vereinsheimes des TuS Aumühle-Wohltorf für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 18“.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides vom 21.08.2020 für den Neubau eines Vereinsheimes des TuS Aumühle-Wohltorf für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 18“. Der Vorbescheid gilt für 3 Jahre.

 

Am Planungsrecht hat sich zwischezeitlich nichts geändert, so dass es sich weiterhin um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt (§ 35 Abs. 2 BauGB).

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Loading...