Beschlussvorlage - 12/154/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änd. Bebauungsplan Nr. 9 "Billenkamp" mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße 9 und 11/11a"
- Sachstandsbericht Feuerwehrstandort und Artenschutzgutachten -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.03.2023
|
Sachverhalt
Die Gemeinde Aumühle hat mit Holsteiner Wasser ein Gespräch über den baulichen Aufwand und die Kosten für die Verlegung des Absatzbeckens, der zahlreichen Leitungen auf dem Gelände, der Tiefbaumaßnahmen und der Baumfällung geführt. Der Gesprächsvermerk ist als Anlage beigefügt. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen belaufen sich auf rund 2 Mio. Euro und fallen damit um ein Vielfaches höher aus als die geschätzten Kosten der Arbeitsgruppe Feuerwehr, die hierfür ca. 200.000 Euro veranschlagt hatten.
Weiterhin fand am 07.03.2023 ein Ortstermin mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg statt. Dabei wurde ersichtlich, dass die Gemeinde neben dem 10 m Radius um die Brunnenstandorte auch die Topographie des Geländes berücksichtigen muss, damit es zu keiner Verunreinigung der Brunnen kommen kann. Es handelt sich aber um ein bewegtes Gelände. Dies wurde bisher nicht betrachtet.
Zusätzlich wurde ganz deutlich gemacht, dass die bisherige Befahrung des 10 m Radius des Brunnens Nr. 1 (Standort neben dem bestehenden Feuerwehrgebäude) zukünftig nicht mehr möglich sein wird, d. h. das Wasserwerk benötigt zwingend eine eigene Grundstückszufahrt.
Aufgrund der hohen Kosten für die Verlegung des Absatzbeckens und der Vorgaben zur Sicherung der Brunnenstandorte, wollte sich die Arbeitsgruppe erneut zusammensetzen, ob der Standort der Variante A nicht doch eine sinnvollere Alternative ist. In diesem Zuge könnte auch dann der Verwaltungstrakt des Bauhofes, der Volkshochschule und der Polizei erneuert werden. Der Abriss des Gebäudes und die Vergrößerung des Feuerwehrgebäudes um diese Fläche wird wahrscheinlich kostengünstiger sein, als die Verlegung des Absatzbeckens und die Gemeinde hätte ein neues Gebäude bei den in den nächsten Jahren nicht mit zusätzlichen Sanierungskosten zu rechnen ist. Weiterhin würde die Gehölzstruktur auf dem Gelände größtenteils erhalten bleiben.
Das artenschutzrechtliche Gutachten zur Potentialanalye Fauna liegt zwischenzeitlich vor. Danach sind zusätzliche Kartierungen notwendig, um den Lebensraumverlust quantitativ und qualitativ beurteilen zu können und eine Festlegung des artenschutzrechtlichen Ausgleichserfordernisses möglich ist. Weiterhin besteht ein vorgezogenes Ausgleichserfordernis für die beiden Fledermausarten Großer Abendsegler und Rauhautledermaus, die beide auf der Roten Liste geführt werden. Dafür muss der Standort des Feuerwehrgerätehauses bekannt sein und welche Gebäude abgerissen werden sollen. Die Gebäude auf dem Grundstück „Bergstraße 11 und 11a“ sind nach dem jetzigen Kenntnisstand erst nach der Räumung im August betretbar.
