Beschlussvorlage - 12/160/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt:

 

Auf Antrag beim Amt Hohe Elbgeest wird rückwirkend, ab dem 01.02.2023, eine einkommensabhängige Sozialermäßigung von Elternbeiträgen, für die Betreuung an der Offenen Ganztagsschule Aumühle, analog der jeweils gültigen der Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen und zur Geschwisterermäßigung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, gewährt.

 

Die Zuschüsse sind im Haushaltsjahr 2023 durch eine überplanmäßige Ausgabe aus der HH-Stelle: 12.1.21100.70000 zu finanzieren und ab Haushaltsplan 2024 ff. in der HH-Stelle: 12.1.21120.71700 einzuplanen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

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Sachverhalt

Bisher sind Sozialermäßigungen über Spenden finanziert worden, die der Verein feste Grundschulzeiten, für das betroffene Kind, eingeworben hat. Das DRK kann diese Einwerbung von Spenden nicht leisten.

 

Derzeit gibt es keine finanzielle Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Kindern in Betreuung in einer Offenen Ganztagsschule durch den Kreis.

 

Die Gemeinde kann hier jedoch als Schulträgerin unterstützend eingreifen und beispielsweise eine Ermäßigung analog der jeweils gültigen der Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen und zur Geschwisterermäßigung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gewähren.

 

Nach den Richtlinien des Landes SH dürfen Kinder nicht aus finanziellen Gründen von schulischen Ganztagsangeboten ausgeschlossen werden.

 

Aus diesem Grund sind die Sozialermäßigungen in den anderen Offenen Ganztagsschulen im Amtsgebiet wie untenstehend geregelt:

 

  • Die Eltern stellen beim Amt Hohe Elbgeest einen Antrag auf Einkommens-ermäßigung.
  • Der gemeindliche Zuschuss wird für alle Kinder gewährt, unabhängig vom Wohnsitz.
  • Die finanzielle Beteiligung der Wohnortgemeinden erfolgt über die Abrechnung der Schulkostenbeiträge.
  • Die Antragsprüfung und –bewilligung erfolgt per Bescheid über das Amt Hohe Elbgeest.
  • Der Träger der Offenen Ganztagsschule Aumühle erhält von den gewährten Ermäßigungen Kenntnis.

 

Ergänzung der Verwaltung nach erfolgter Beratung des Finanzausschusses:

 

  • Bei der Sozialermäßigung handelt es sich um eine einkommensabhängige Ermäßigung der Elternbeiträge. Eine Geschwisterermäßigung wird nicht gewährt.
  • Die Berechnung der Ermäßigung erfolgt an Hand eines vom Kreis bereitgestellten Berechnungsbogens. In diesem werden Ausgaben und Einnahmen der Familien gegenübergestellt werden. Die Berechnung erfolgt individuell, es gibt keine pauschalen Einkommensgrenzen
  • Bezieht eine Familie Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld oder Bürgergeld, so ist sie automatisch 100% ermäßigt
  • Aktuelle Fälle sind nicht bekannt
  • Ebenso ist nicht bekannt wieviele Fälle über Spenden in den vergangenen Jahren finanziert wurden
  • Zum Vergleich in der Gemeinde Wohltorf (gleicher OGS Träger) erhielten im vergangen Jahr 15 Kinder eine Ermäßigung, die Gemeinde hat dies mit 10.671€ bezuschusst
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Finanz. Auswirkung

 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

derzeit nicht bezifferbar, da noch keine Anträge für Einkommensermäßigungen vorliegen

 

Ab 2024: Neue HH-Stelle: 13.1.21120.71700

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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