Beschlussvorlage - 03/112/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB für den Nachtrag zum genehmigten Bauantrag vom 04.01.2023 bezüglich

einer Änderung:

  •  der Materialbeschaffenheit der Wegedecke und der Größe der Flächenversiegelung der Zuwegungen und Gehwege,
  • der vergrößerten Abstände der Containerzeilen zueinander zur Vereinfachung des Brandschutzes und der Muldenversickerung,

und Erweiterung:

  • der Erstellung eines Sichtschutzwalls,
  • der Aufstellung eines zusätzlichen Besprechungscontainers,

 

zur Errichtung einer Containeranlage mit bis zu 24 Einheiten (48 Plätze) für Wohnungslose, Obdachlose und Flüchtlinge auf dem Grundstück „Bargkoppel/August-Siemsen-Straße 1“, zu erteilen.

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Sachverhalt

 

Es wurde ein Nachtrag zu dem zwischenzeitlich genehmigten Bauantrag vom 04.01.2023 zur Errichtung einer Containeranlage mit bis zu 24 Einheiten (48 Plätze) für Wohnungslose, Obdachlose und Flüchtlinge für das Grundstück „Bargkoppel/August-Siemsen-Straße 1“gestellt.

 

Folgende Änderungen sind Bestandteil des Nachtrags:

 

  1. Der Materialbeschaffenheit der Wegedecke und der Größe der Flächenversiegelung der Zuwegungen und Gehwege ändert sich. Anstatt einer Versiegelung aus Asphalt und Pflastersteinen soll eine wassergebundene Wegedecke eingebaut werden, Pflastersteine sind nur noch auf der Treppe (ca. 28 m²) im Gehwegbereich der Sportanlage vorgesehen. Das Podest bei den Containern mit dem Geländer und Treppen entfällt, somit reduziert sich die versiegelte Fläche.

Im Bereich der benötigten Aufstellfläche und Zuwegung für Feuerwehrfahrzeuge wird die Wegedecke gem. Angaben des zuständigen Ing. Büros für Tiefbau verstärkt. Bei den Eingängen zu den Containern wird eine Rampe (2-6% Steigung) eingerichtet.

 

Die Fahrradstellplätze werden nicht in einer Zeile vorgesehen, stattdessen werden je 2 Stellplätze vor den Containern eingerichtet. Zudem werden am Gehwegrand Fahrradlehnbügel erstellt.

 

  1. Bedingt durch den Wechsel des Containerherstellers ändern sich die Längenmaße der Container pro Zeile um 7cm. Die Anlage verlängert sich um 21 cm.

 

Weiterhin verändern sich die Abstände der Containerzeilen zueinander, die Abstände der Längsseiten werden von 3 m auf 6 m vergrößert, zwecks Vergrößerung der Muldenversickerungsfläche und um die Außenwände nicht feuerhemmend auszuführen.

Der Abstand der zwei Querseiten der Container im südlichen Bereich werden von 3 m auf 5 m vergrößert um den zweiten Brandabschnitt nach 40 m zu vermeiden.

 

 

Folgende Erweiterungen sind Bestandteil des Nachtrags:

 

  1. Nördlich der Containeranlage, zwischen Containeranlage und der Fläche Sport- und Spielanlage (Skaterbahn), soll ein Sichtschutzwall in einer Höhe von 2,00 m, ca. 25 m Länge und ca. 10 m Breite errichtet werden.

 

  1. Es soll ein zusätzlicher Container für Besprechungen aufgestellt werden. Die Abmessungen betragen 9,80 m / 6,05 m.

 

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 23 –
4. Änderung der Gemeinde Dassendorf.
 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungsatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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