Beschlussvorlage - 03/113/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB für die Nutzungsänderung zur Nutzung des Gebäudes als nichtstörendes Gewerbe (Catering) auf dem Grundstück „Bornweg 41a“, zu erteilen.

 

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Sachverhalt

 

Es wird eine formlose Voranfrage für eine Nutzungsänderung des Gebäudes zur zukünftigen nichtstörenden gewerblichen Nutzung (Cateringunternehmen) für das Grundstück „Bornweg 41a“ gestellt.

 

Das Vorhaben liegt im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7c der Gemeinde Dassendorf und ist als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Die geplante Nutzungsänderung ist im WA als nichtstörendes Gewerbe zulässig.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

 

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