Beschlussvorlage - 13/137/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 25 „An den Pappeln“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bügermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Wohltorf den Bebauungsplan Nr. 25 „An den Pappeln“ für das Gebiet „Nördlich Eichenallee, östlich der Bahnstrecke Hamburg-Berlin, südlich Auf der Hude, westlich An den Pappeln“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 25 „An den Pappeln“ für das Gebiet: „Nördlich Eichenallee, östlich der Bahnstrecke Hamburg-Berlin, südlich Auf der Hude, westlich An den Pappeln“ durch die Gemeindevertretung Wohltorf ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet über der Adresse „www.wohltorf.de“ in Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Wohltorf hat in ihrer Sitzung am 19.04.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 25 „An den Pappeln“ gefasst. Der Bebauungsplan hat vom 10.08.2020 bis zum 11.09.2020 öffentlich ausgelegen. Die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 07.07.2020. Die erneute verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 28.03.2023 bis zum 18.04.2023.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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