Beschlussvorlage - 13/135/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Eine Beschlussformulierung erfolgt ggf. nach der Beratung im Gremium.

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Sachverhalt

SSSJ- und Wegeausschuss haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 21.03.2023 der Gemeindevertretung empfohlen zu beschließen, ein Planungsbüro zu beauftragen, um eine Lösung der Verkehrssituation in Bezug auf die Nutzung der Einrichtungen auf dem Kirchberg, inkl. der Straßen Flagredder, Kirchberg, Zufahrt Haidrath, zu finden.

Zu berücksichtigen sind die:

- Bedürfnisse der Landwirte

- Die vermehrte und bevorzugte Fahrradnutzung (Lastenräder)

- Parkplätze mit Prüfung einer sicheren Kurzhaltezone

Ziel ist es, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung der neuen Kita auf dem Kirchberg (derzeit vorgesehen 1. Quartal 2024) zur Verkehrsregelung dort baulich erforderliche Maßnahmen bereits umgesetzt sind.

 

Die Gemeinde Wohltorf beschäftigt sich derzeit mit der Verkehrssituation am Kirchberg nach Fertigstellung der Kita mit Gemeindesaal. Diesbezüglich stellte sich die Frage nach der Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Straße Kirchberg vom Haidrath kommend bis in der Flagredder. Der am Flagredder ausgebaute Bereich sollte weiterhin in zwei Richtungen befahrbar bleiben. Eine Einbahnstraßenregelung wäre als Regelung für den fließenden Verkehr von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg verkehrsrechtlich anzuordnen und bedarf einer ordentlichen Begründung. Eine erste kurze Prüfung der Situation hat ergeben, dass eine Einbahnstraßenregelung im Bereich des Kirchberg nicht begründbar ist und insofern nicht angeordnet werden kann. Sie würde sämtliche Verkehrsströme verändern und hätte voraussichtlich Mehrverkehr zum Beispiel in der Börnsener Straße zur Folge. Eine Einbahnstraßenregelung wird zum Beispiel getroffen, um Unfallgefahren in schmalen Straßen zu reduzieren. In der Straße Kirchberg ist Fahren in zwei Richtungen möglich, insofern scheint eine Einbahnstraßenregelung zunächst nicht begründbar. Um zu prüfen, ob und in welcher Form verkehrsregelnde Maßnahmen im Bereich um die Kita und den Gemeindesaal erforderlich sind, sollte ein Vororttermin mit Vertretern der Gemeinde und anordnender Behörde stattfinden.

 

Mittel für ein Planungsbüro, das mögliche Verkehrsregelungenerörtern soll, sind im Haushaltsplan der Gemeinde Wohltorf nicht berücksichtigt. Insofern wäre zu diesem Zweck eine überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.

Den fließenden Verkehr regelnde Maßnahmen sind immer durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises anzuordnen – auch wenn diese durch ein Planungsbüro erarbeitet wurden. Insofern besteht verwaltungsseitig weiterhin die Empfehlung, einen Vororttermin mit der Straßenbehörde zu vereinbaren.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja / Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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