Beschlussvorlage - 12/001/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Durchführung der Straßenreinigung vergaberechtlich auszuschreiben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag, nach durchgeführter Ausschreibung, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Durchführung der Straßenreinigung in der Gemeinde Aumühle wird derzeit durch eine vertragliche Vereinbarung, von einer externen Firma durchgeführt.

Die Bauftragung der Firma erfolgte im Jahr 2018 für den Zeitraum vom 01.04.2018 bis zum 31.12.2022. Eine Vertragsverlängerung um insgesamt ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2023) erfolgte, wie vertraglich vorgesehen, automatisch.

Im Anschluss an den zum 31.12.2023 auslaufenden Vertrag ist es notwendig, die Durchführung der Straßenreinigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vergaberechtlich auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SHVgVO ist abweichend von § 2 Abs. 2 Satz 1 SHVgVO die beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 VOL/A unterhalb eines Auftragswertes von 100.000 € zulässig. Mit den bisher veranlagten jährlichen Reinigungskosten von ca. 48.000 € netto, ausgeschrieben für 2 Jahre, wird der Rahmen für eine beschränkte Ausschreibung eingehalten.

Es ist daher beabsichtigt, mindestens drei Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja 

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

ca. 48.000 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

1.67500.54000

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


ca. 48.000 €

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

 

Loading...