Beschlussvorlage - 12/003/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbau Sport- und Jugendheim - Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Stefan Wartig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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31.05.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den Ersatzbau des Sportheim Aumühle Wohltorf e.V. innerhalb der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel umzusetzen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Aufträge und Verträge, welche für die Umsetzung der Maßnahme notwendig sind, zu vergeben bzw. abzuschließen.
Der Beschluss vom 06.05.2021 TOP8 (12/049/2021-1) wird aufgehoben.
Sachverhalt
Zur Ermittlung der Kosten für einen Ersatzbau des Sport- und Jugendheims Aumühle hat die Gemeinde zusammen mit dem Amt eine Öffentliche Ausschreibung für die Generalübernehmerleistung durchgeführt.
Es sollte ermittelt werden, ob ein Neubau für die veranschlagten 2,5 Mio. Euro realisierbar ist. Hierzu wurde eine funktionale Leistungsbeschreibung erarbeitet.
Die Submission und die anschließende Auswertung der Angebote (gem. anliegender Bewertungskriterien) erfolgte am Freitag den 21.04.2023. Die Bindefrist endet Anfang Juli.
Es haben 3 Bieter fristgerecht ein Angebot eingereicht.
Nach Prüfung der Angebote ergab sich folgende Rangliste:
Bieter 1 100 Punkte (2.399.839,68€)
Bieter 2 89 Punkte (2.939.538,00€)
Bieter 3 69 Punkte (2.873.933,00€)
Der Bieter 1 mit der höchsten Gesamtwertung erfüllt alle in der funktionalen Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben und ist somit in der Lage das Vorhaben innerhalb der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel umzusetzen.
Für Bauherrnleistungen, wie Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen, zus. Gutachten sowie Unvorhergesehenes und die nachfolgenden Punkte stehen nach dem Ausschreibungsergebnis noch 100T€ zur Verfügung.
Die Leistungsbeschreibung sieht nahezu alle Bestandteile zum Erreichen eines schlüsselfertigen Neubaus wie Planungs- und Bauleistungen inklusive Abriss und Übergangslösungen zum Erhalt des Sportbetriebs, auf Seiten des AN, vor.
Nicht enthalten sind Sanierung der beiden Bestandskeller, Küche/Kücheneinrichtung/Lüftung, Einrichtung Gastraum, Spinde, Umkleiden, Sitzbänke, Garderoben, Außenanlagen inkl. Entwässerung.
Aktuell ist eine Verifizierung der noch zu veranschlagenden Kosten noch nicht abschließend möglich. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend sein, könnten diese im Rahmen der Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2024 ggfs. noch berücksichtigt werden.
Baubeginn wäre frühestens 01.01.2024. Die Bauzeit würde ein Jahr in Anspruch nehmen.
Nach ersten energetischen Berechnungen werden durch den Ersatzbau rund 75 % der jetzigen Energiekosten eingespart. Der KFW 55 Standard wird eingehalten bzw. in Teilen übertroffen.
Das Generieren von Fördermittel über die KFW sowie dem Land Schleswig-Holstein sind bereits geprüft worden. Aktuell stehen keine passenden Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Das Amt prüft jedoch weiterhin, ob noch weitere Möglichkeiten zur Förderung bestehen könnten.
Da das Projekt kreditfinanziert ist, liegt der aktuelle Zinssatz bei 3,5 % bei einer Laufzeit von 30 Jahren und einer Zinsbindung von 20 Jahren.
Die Überarbeitung des Mietvertrags mit dem Verein wird nach positiver Beschlussfassung in die Projektierung des Amtes aufgenommen.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Nein |
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Im Vermögenshaushalt: |
Ja |
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Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
2.500.000 € |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
12.2.56000.96010 |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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393,4 kB
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1,6 MB
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358,8 kB
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(wie Dokument)
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141,5 kB
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(wie Dokument)
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177,5 kB
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