Beschlussvorlage - 13/001/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück „Pommernweg 4“.

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Sachverhalt

Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Gebäudes mit den Abmaßen 10 m x 10 m auf dem Grundstück „Pommernweg 4“. Der rückwärtige Bereich des Grundstückes soll über die Alte Alle über das Flurstück 362 erschlossen werden, welches sich im Eigentum des Grundstückseigentümers „Pommernweg 4“ befindet.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“. Da die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgelaufen ist, sind die geplanten Festsetzungen nicht zu berücksichtigen. Im Entwurf des Bebauungsplanes bei der frühzeitigen Beteiligung ist kein vollständiges Baufeld für das Grundstück vorgesehen gewesen. Im Verfahren wurde zur Bebauung des rückwärtigen Bereiches eine Stellungnahme abgegeben, dessen Abwägung aber noch nicht erfolgt ist.

 

Die Frist für die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme endet am 15.07.2023.

 

Ergänzung zum Bauausschuss am 04.07.2023:

Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 07.06.2023 die Beratung zurückgestellt. Das Planungsbüro WRS, welches mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 4a beauftragt ist, sollte dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese ist der Vorlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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