Beschlussvorlage - 13/004/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Neubau einer Doppelgarage
Eichenallee 7b
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
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Entscheidung
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07.06.2023
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Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage mit Abstellraum für das Grundstück „Eichenallee 7b“. Die Garage hat die Abmaße 8,78 m x 6,68 m und eine Höhe von 5,08 m. Die Dachkonstruktion ist Satteldach mit einer Dachneigung von 35°. Die Bestandsgarage wird abgebrochen und der Neubau ungefähr am gleichen Standort errichtet.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 6 Abs. 8 Nr. 1LBO sind in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9,0 m zulässig. Die geplante Garage hat eine Wandhöhe von 2,70 m und benötigt daher keine 3,0 m Abstandsfläche zur östlichen Grundstücksgrenze.
Die Frist für die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme endet am 18.07.2023.
