Beschlussvorlage - 13/004/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage mit Abstellraum mit den Abmaßen 8,78 m x 6,68 m für das Grundstück „Eichenallee 7b“.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage mit Abstellraum für das Grundstück „Eichenallee 7b“. Die Garage hat die Abmaße 8,78 m x 6,68 m und eine Höhe von 5,08 m. Die Dachkonstruktion ist Satteldach mit einer Dachneigung von 35°. Die Bestandsgarage wird abgebrochen und der Neubau ungefähr am gleichen Standort errichtet.

 

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 6 Abs. 8 Nr. 1LBO sind in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9,0 m zulässig. Die geplante Garage hat eine Wandhöhe von 2,70 m und benötigt daher keine 3,0 m Abstandsfläche zur östlichen Grundstücksgrenze.

 

Die Frist für die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme endet am 18.07.2023.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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