Beschlussvorlage - 13/143/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die nachträgliche Genehmigung des Bestandsanbaus und der Neuerrichtung eines weiteren Anbaus und eines Carports auf dem Grundstück „Pommernweg 16“.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die nachträgliche Genehmigung des Bestandsanbaus und der Neuerrichtung eines weiteren Anbaus und eines Carports auf dem Grundstück „Pommernweg 16“.

In der Bauakte befindet sich ein pauschales Schreiben aus den 1950er-Jahren, dass an allen Doppelhäusern im Pommernweg ein Anbau zulässig ist, aber keine Unterlagen, dass dies auch beantragt und genehmigt wurde.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“. Da die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgelaufen ist, sind die geplanten Festsetzungen nicht zu berücksichtigen. Eingehalten werden nicht die Vorgaben zur Dachneigung von Anbauten und die Regelung von überdachten Stellplätzen. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Danach ist das geplante Bauvorhaben zulässig.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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