Beschlussvorlage - 13/144/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Erweiterung der vorhandenen Dachgaube und Nutzungsänderung des Spitzbodens zu Wohnzwecken
Kurzer Kamp 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.06.2023
|
Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für die Erweiterung der vorhandenen Dachgaube und zur Nutzungsänderung des Spitzbodens zu Wohnzwecken für das Grundstück „Kurzer Kamp 3“. Trotz Vergrößerung der Dachgaube bleibt das Wohnhaus eingeschossig.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“. Da die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgelaufen ist, sind die geplanten Festsetzungen nicht zu berücksichtigen. Die örtliche Bauvorschrift, dass Dachgauben eine maximale Breite von der Hälfte der Trauflänge haben dürfen, wird nicht eingehalten. Das Bauvorhaben ist zulässig.
Die Frist für die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme endet am 10.07.2023.
