Beschlussvorlage - 13/144/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für die Erweiterung der vorhandenen Dachgaube und zur Nutzungsänderung des Spitzbodens zu Wohnzwecken für das Grundstück „Kurzer Kamp 3“.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Erweiterung der vorhandenen Dachgaube und zur Nutzungsänderung des Spitzbodens zu Wohnzwecken für das Grundstück „Kurzer Kamp 3“. Trotz Vergrößerung der Dachgaube bleibt das Wohnhaus eingeschossig.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“. Da die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgelaufen ist, sind die geplanten Festsetzungen nicht zu berücksichtigen. Die örtliche Bauvorschrift, dass Dachgauben eine maximale Breite von der Hälfte der Trauflänge haben dürfen, wird nicht eingehalten. Das Bauvorhaben ist zulässig.

 

Die Frist für die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme endet am 10.07.2023.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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